Unfallgutachten vom zertifizierten KFZ-Sachverständigen
Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein gerichtsfestes Gutachten - bei unverschuldetem Unfall in der Regel kostenlos für Sie. Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort und sichern den vollen Schadensersatz, der Ihnen zusteht.
24h Notdienst • Termin heute möglich • Vor-Ort-Service in ganz Norddeutschland
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist eine fachliche Dokumentation und Bewertung aller Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall entstanden sind. Es wird von einem zertifizierten KFZ-Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Das Gutachten erfasst nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern auch versteckte Beschädigungen, die bei einer oberflächlichen Begutachtung leicht übersehen werden. Es dokumentiert die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, eine mögliche Wertminderung und den Nutzungsausfall - alles Positionen, die Ihnen als Geschädigtem zustehen.
Ohne eigenes Gutachten riskieren Sie, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig ansetzt. Das passiert regelmäßig. Ein Gutachten von uns sichert ab, dass Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
In der Regel kostenlos bei unverschuldetem Unfall
0 Euro für Sie
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Gutachterkosten. Sie zahlen in der Regel keinen Cent.
Ihr Recht als Geschädigter
Sie haben das gesetzliche Recht, einen eigenen Gutachter zu wählen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem hauseigenen Gutachter drängen - dieser vertritt nicht Ihre Interessen.
Keine versteckten Kosten
Unsere Abrechnung erfolgt transparent nach BVSK-Honorartabelle. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ablauf Ihres Unfallgutachtens
Von der Kontaktaufnahme bis zur Auszahlung - so läuft es ab:
Kontakt aufnehmen
Anrufen oder Kontaktformular nutzen. Wir beraten Sie sofort und machen einen Termin - oft noch am selben Tag.
Fahrzeugbesichtigung
Unser Gutachter kommt zu Ihnen - nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort. Gründliche Aufnahme aller Schäden.
Gutachtenerstellung
Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr vollständiges, gerichtsfestes Unfallgutachten mit allen relevanten Schadenspositionen.
Schadensregulierung
Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und unterstützen Sie bis zur vollständigen Regulierung Ihres Schadens.
Was enthält ein Unfallgutachten?
Alles drin, was für Ihren vollen Schadensersatz wichtig ist:
Exakte Bezifferung des Gesamtschadens auf Basis professioneller Kalkulation
Detaillierte Aufstellung aller erforderlichen Reparaturarbeiten und Ersatzteile
Merkantile Wertminderung - der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur
Entschädigung für die Tage, an denen Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist
Ermittlung des aktuellen Restwerts bei wirtschaftlichem Totalschaden
Was ein vergleichbares Fahrzeug am Markt kosten würde - Basis für Ihre Entschädigung
Hochauflösende Fotos aller Schäden aus verschiedenen Perspektiven als Beweismittel
Ihre Vorteile mit SV Souleiman
Fertig in 48 Stunden
48 Stunden nach der Besichtigung liegt Ihr Gutachten vor - damit die Regulierung nicht unnötig lange dauert.
Vor-Ort-Service
Wir kommen zu Ihnen - nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort. In Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin, Nordhorn und Umgebung.
Auf Ihrer Seite, nicht auf Versicherer-Seite
Nicht an Versicherungen oder Werkstätten gebunden. Wir erstellen das Gutachten für Sie - nicht für die Gegenseite.
Inhaber BVSK & IfS
Hassan Souleiman ist persönlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 IfS-zertifiziert und BVSK-Mitglied. Diese personengebundenen Qualifikationen sind die Grundlage für gerichtsfeste Gutachten.
Fallbeispiele aus unserer Praxis
Echte Fälle aus unserem Alltag - jeder Schaden ist anders, jedes Gutachten individuell.
BMW 5er - Heckschaden
Auffahrunfall auf der A1. Umfangreiche Heckschäden mit Rahmenverformung. Wertminderung von 2.800 EUR erfolgreich durchgesetzt.
Audi A6 - Seitenschaden
Vorfahrtsverletzung an einer Kreuzung. Schwere Beschädigung der Fahrerseite. Nutzungsausfall für 14 Tage geltend gemacht.
Motorrad - Totalschaden
Kollision mit abbiegendem PKW. Wiederbeschaffungswert und Restwert exakt ermittelt. Volle Entschädigung für den Geschädigten.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was kostet ein Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Unfallgutachten für Sie in der Regel kostenlos. Die Kosten übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter Ihrer Wahl. Auch die Anwaltskosten können in der Regel geltend gemacht werden.
Wie lange dauert die Erstellung eines Unfallgutachtens?
Wir erstellen Ihr Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. Bei dringenden Fällen bieten wir auch einen Express-Service an. Die Besichtigung selbst kann oft noch am selben Tag erfolgen, an dem Sie uns kontaktieren.
Kann ich den KFZ-Gutachter selbst wählen?
Ja, als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen zertifizierten KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Ein zertifizierter Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?
Ein vollständiges Unfallgutachten lohnt sich ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Bei kleineren Schäden (sogenannten Bagatellschäden) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus. Wir beraten Sie gerne, welche Option für Ihren Fall die richtige ist - rufen Sie uns einfach an unter 0800 70 70 200.
Was passiert, wenn die Versicherung mein Gutachten ablehnt?
Ein professionelles Gutachten nach BVSK-Standard ist rechtlich bindend. Die Versicherung kann es nicht einfach ablehnen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, unterstützen wir Sie mit fachlicher Beratung und stehen als Sachverständige auch vor Gericht zur Verfügung. In der Praxis werden unsere Gutachten von allen Versicherungen anerkannt.
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