Unfallgutachten — Kurz erklärt

Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall den Fahrzeugschaden beweissicher und ermittelt Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten — der Service ist für Geschädigte kostenlos. Reaktionszeit beim Sachverständigenbüro Souleiman: 48 Stunden.

Hotline: 0800 70 70 200 · Mehr zum Unfallgutachten

Unfallgutachten nach Verkehrsunfall - Alles, was Sie wissen müssen

Nach einem Verkehrsunfall steht die Frage im Raum: Brauche ich ein Unfallgutachten? In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Ein professionelles Gutachten dokumentiert die Grundlagen Ihrer Ansprüche und bildet die Grundlage für eine faire Schadensregulierung.

Unfallszene nach einem Verkehrsunfall - Gutachter dokumentiert Schäden

Warum ein Unfallgutachten nach dem Verkehrsunfall unverzichtbar ist

Ein Unfallgutachten ist weit mehr als eine Auflistung von Schäden. Es ist Ihr wichtigstes Beweismittel gegenüber der gegnerischen Versicherung. Ein IfS-personenzertifizierter KFZ-Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) dokumentiert sämtliche Beschädigungen - sichtbare und versteckte - und bewertet den Schaden nachvollziehbar.

Das Gutachten umfasst die detaillierte Schadensdokumentation mit hochwertigen Fotos, die exakte Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, die Berechnung der merkantilen Wertminderung, die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts sowie die Nutzungsausfallentschädigung.

Ohne dieses Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage, um Ihre vollständigen Ansprüche durchzusetzen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, den Schaden möglichst gering zu regulieren - ein professionelles Gutachten verhindert das.

Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Das bedeutet: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in der Regel die Kosten vollständig. Sie müssen nichts vorstrecken und nichts aus eigener Tasche bezahlen.

Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eindeutig bestätigt. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro (Bagatellschadensgrenze) haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem Kostenvoranschlag drängen. Ein vollständiges Gutachten berücksichtigt deutlich mehr Schadenspositionen und erhöht Ihren Anspruch in der Regel um mehrere hundert bis mehrere tausend Euro.

Der Ablauf: Vom Unfall zum fertigen Gutachten

Der Ablauf ist unkompliziert. Schritt 1: Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an unter 0800 70 70 200 - kostenlos aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunk. Alternativ nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie sofort und vereinbaren einen zeitnahen Besichtigungstermin.

Schritt 2: Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen - an den Unfallort, in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten. Dabei werden alle Schäden fotografisch und messtechnisch erfasst.

Schritt 3: Sie erhalten Ihr fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Es enthält alle Informationen, die für die Schadensregulierung benötigt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch nach der Gutachtenerstellung jederzeit zur Verfügung.

Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständigen

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie das Recht auf einen eigenen, zertifizierten Gutachter haben. Die gegnerische Versicherung versucht häufig, Ihnen einen eigenen Sachverständigen zu schicken - der naturgemäß im Interesse der Versicherung bewertet.

Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden: Sie dürfen den Gutachter frei wählen, und die Kosten trägt die Gegenseite. Nutzen Sie dieses Recht und beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen.

Inhaber Hassan Souleiman ist persönlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 IfS-zertifiziert. Wir sind an mehreren Standorten vertreten - in Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und weiteren Regionen. Wir sind schnell bei Ihnen und erstellen ein Gutachten, das anerkannten fachlichen Standards entspricht. Kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne.

Häufige Fragen

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden, bei dem in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreicht.

Wie schnell ist das Unfallgutachten fertig?

Die Begutachtung vor Ort dauert 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Kann ich das Unfallgutachten auch für eine fiktive Abrechnung nutzen?

Ja, mit dem Gutachten können Sie die Reparaturkosten fiktiv abrechnen - also den Betrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Gutachten dient als Berechnungsgrundlage.

Unfallgutachten benötigt?

Unsere Sachverständigen sind schnell vor Ort - in der Regel kostenlos bei unverschuldetem Unfall.

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