Reparaturschaden-Gutachten bei Pfusch in der Werkstatt
Ihre Werkstatt hat Ihr Fahrzeug beschädigt statt repariert? Als zertifizierter KFZ-Sachverständiger dokumentieren wir jeden Mangel beweissicher - damit Sie Ihre Ansprüche auf Nachbesserung oder Schadensersatz durchsetzen können.
Beweissicherung vor weiteren Arbeiten • Termin kurzfristig möglich
Was ist ein Reparaturschaden?
Ein Reparaturschaden entsteht, wenn eine Werkstatt bei der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs Fehler macht. Das kann eine mangelhafte Unfallreparatur sein, bei der Strukturschäden nicht fachgerecht behoben wurden, aber auch eine fehlerhafte Wartung oder der Einbau falscher Ersatzteile. Der Schaden wird also nicht durch einen Unfall verursacht, sondern durch die Reparatur selbst.
Typische Beispiele für Reparaturschäden sind: unsachgemäß durchgeführte Richtarbeiten an der Karosserie, falsch eingestellte Achsgeometrie nach einer Fahrwerksreparatur, mangelhafte Lackierarbeiten, nicht fachgerecht ausgetauschte Airbag-Systeme oder übersehene Folgeschäden. In all diesen Fällen steht Ihnen als Fahrzeughalter ein Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz zu.
Häufige Reparaturfehler
- Mangelhafte Karosserie-Richtarbeit
- Fehlerhafte Achsvermessung
- Unsachgemäße Lackierung
- Falsche oder minderwertige Ersatzteile
- Nicht erkannte Folgeschäden
- Fehlerhafte Airbag-Montage
- Mangelhafte Schweißarbeiten
Wann brauchen Sie ein Reparaturschaden-Gutachten?
Ein professionelles Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie vermuten, dass Ihr Fahrzeug nicht fachgerecht repariert wurde. Diese Anzeichen sprechen für einen Reparaturschaden:
Neue Probleme nach Reparatur
Ihr Fahrzeug zeigt nach der Werkstatt Symptome, die vorher nicht da waren: ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen, Undichtigkeiten oder eine veränderte Fahreigenschaft.
Sichtbare Mängel
Spaltmaße stimmen nicht, die Lackierung ist ungleichmäßig, Teile passen nicht richtig oder es gibt sichtbare Verarbeitungsfehler an der reparierten Stelle.
Zweitmeinung gewünscht
Sie zweifeln an der Qualität einer durchgeführten Reparatur und möchten eine professionelle fachliche Einschätzung, bevor Sie das Fahrzeug endgültig abnehmen.
Rechtliche Auseinandersetzung
Sie befinden sich bereits in einem Streit mit der Werkstatt und benötigen ein gerichtsfestes Beweismittel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Was prüfen wir bei einem Reparaturschaden?
Unser Gutachten deckt sämtliche Aspekte einer fehlerhaften Reparatur ab - von der Sichtprüfung bis zur messtechnischen Analyse.
Vermessung der Karosseriegeometrie, Prüfung von Richtarbeiten und Schweißnähten
Schichtdickenmessung, Farbtonvergleich, Prüfung auf Einschlüsse und Läufer
Kontrolle, ob Original-Ersatzteile oder gleichwertige Teile verbaut wurden
Achsvermessung zur Prüfung korrekter Spur-, Sturz- und Nachlaufwerte
Auslesen der Fehlerspeicher, Prüfung von Assistenzsystemen und Kalibrierungen
Überprüfung von Bremsen, Airbags, Gurten und weiteren sicherheitskritischen Bauteilen
Ihre Rechte bei einem Reparaturschaden
Wenn eine Werkstatt Ihr Fahrzeug fehlerhaft repariert hat, stehen Ihnen als Auftraggeber umfangreiche Gewährleistungsrechte zu. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Nachbesserung - die Werkstatt muss den Mangel auf eigene Kosten beheben. Gelingt die Nachbesserung nicht oder verweigert die Werkstatt sie, können Sie den Reparaturpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
In jedem Fall ist ein professionelles Gutachten Ihr wichtigstes Beweismittel. Es dokumentiert die Mängel nachvollziehbar und bildet die Grundlage für Verhandlungen mit der Werkstatt oder eine gerichtliche Durchsetzung. Die Kosten des Gutachtens können Sie als Schadensersatz geltend machen, wenn sich der Reparaturschaden bestätigt.
Wichtig: Lassen Sie das Fahrzeug nach Feststellung eines Mangels nicht von der betroffenen Werkstatt weiter bearbeiten. Wenden Sie sich zuerst an einen zertifizierten Sachverständigen, um den Ist-Zustand beweissicher zu dokumentieren.
Ihre Ansprüche im Überblick
Kostenlose Beseitigung des Mangels durch die Werkstatt
Reduzierung des Reparaturpreises entsprechend dem Mangel
Rückabwicklung des Reparaturvertrags bei schwerwiegenden Mängeln
Erstattung von Folgeschäden, Gutachterkosten und Nutzungsausfall
Ablauf der Begutachtung
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten - so gehen wir vor:
Erstberatung
Rufen Sie uns an und schildern Sie Ihren Fall. Wir beraten Sie kostenlos, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wie Sie weiter vorgehen sollten.
Fahrzeugbesichtigung
Unser Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug vor Ort - bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem neutralen Standort. Alle Mängel werden dokumentiert.
Gutachtenerstellung
Sie erhalten ein detailliertes, gerichtsfestes Gutachten mit Fotodokumentation, Mängelbeschreibung und Kostenkalkulation für die Nachbesserung.
Anspruchsdurchsetzung
Mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Werkstatt geltend machen. Bei Bedarf empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt.
Häufige Fragen zum Reparaturschaden
Was ist ein Reparaturschaden?
Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn eine Werkstatt bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs Fehler gemacht hat - etwa durch mangelhafte Arbeit, falsche Ersatzteile oder unsachgemäße Ausführung. Der Schaden entsteht nicht durch einen Unfall, sondern durch die Reparatur selbst. Auch eine unvollständige Reparatur, bei der Schäden übersehen wurden, fällt darunter.
Wer zahlt das Gutachten bei einem Reparaturschaden?
Wenn die Werkstatt den Schaden verursacht hat, muss sie als Verursacher auch die Kosten des Gutachtens tragen. Das Gutachten dient als Beweismittel für Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Schadensersatz oder Rückabwicklung. Vorab tragen Sie die Kosten und fordern sie anschließend von der Werkstatt zurück.
Wie gehe ich vor, wenn ich einen Reparaturschaden vermute?
Lassen Sie das Fahrzeug nicht weiter bearbeiten und kontaktieren Sie einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen. Dieser dokumentiert die Mängel beweissicher und erstellt ein Gutachten, das Sie gegenüber der Werkstatt oder vor Gericht verwenden können. Rufen Sie uns an unter 0800 70 70 200 - wir beraten Sie sofort.