Gutachten oder Kostenvoranschlag - Wann brauche ich was?

Nach einem Unfall stellt sich die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt oder brauche ich ein vollständiges Gutachten? Die Versicherung des Unfallgegners rät gerne zum Kostenvoranschlag - denn der fällt für sie günstiger aus. Wir zeigen Ihnen den Unterschied und wann Sie auf ein Gutachten bestehen sollten.

Münzstapel und Dokumente als Symbol für Kostenvergleich

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Schätzung der Reparaturkosten durch eine Kfz-Werkstatt. Die Werkstatt schaut sich den Schaden an und listet die voraussichtlich nötigen Arbeiten und Ersatzteile auf.

Das klingt erstmal praktisch. Aber ein Kostenvoranschlag hat klare Grenzen: Er erfasst nur die sichtbaren Schäden. Versteckte Beschädigungen - etwa an der Fahrzeugstruktur oder unter Verkleidungen - bleiben unentdeckt. Außerdem enthält ein KVA keine Angaben zu Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Wiederbeschaffungswert.

Ein Kostenvoranschlag ist also lediglich eine Kostenschätzung für die Reparatur. Nicht mehr.

Was enthält ein professionelles Gutachten?

Ein Unfallgutachten geht deutlich weiter. Der KFZ-Sachverständige dokumentiert sämtliche Schäden - sichtbare und versteckte - fotografisch und messtechnisch. Das Gutachten enthält:

Reparaturkosten - detailliert nach Arbeitszeit, Ersatzteilen und Lackierung aufgeschlüsselt. Merkantile Wertminderung - den Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur am Markt erleidet. Wiederbeschaffungswert - den Marktwert eines gleichwertigen Fahrzeugs. Restwert - den aktuellen Wert des beschädigten Fahrzeugs. Nutzungsausfallentschädigung - die Dauer, in der Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen.

Alle diese Positionen fließen in Ihren Schadensersatzanspruch ein. Ohne Gutachten verschenken Sie bares Geld.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag kann bei Bagatellschäden ausreichen - also bei Schäden unter ca. 750 Euro. Ein kleiner Kratzer, eine leichte Delle. In diesen Fällen übersteigen die Gutachterkosten den Schaden selbst, und die Versicherung kann den KVA als Grundlage für die Regulierung verwenden.

Aber Achtung: Was auf den ersten Blick wie ein Bagatellschaden aussieht, kann sich nach genauer Untersuchung als deutlich teurer herausstellen. Wenn Sie unsicher sind, ob der Schaden wirklich unter 750 Euro liegt, lassen Sie sich beraten. Rufen Sie uns an: 0800 70 70 200.

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

Bei jedem Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen. Das ist nicht nur Ihr gutes Recht - es ist auch finanziell sinnvoll. Denn ein Gutachten deckt Schadenpositionen auf, die ein Kostenvoranschlag gar nicht berücksichtigt.

Ein Rechenbeispiel: Die Reparatur Ihres Fahrzeugs kostet laut Kostenvoranschlag 3.500 Euro. Ein Gutachten stellt zusätzlich eine merkantile Wertminderung von 800 Euro und einen Nutzungsausfall von 5 Tagen à 45 Euro (225 Euro) fest. Ihr tatsächlicher Anspruch liegt bei 4.525 Euro statt 3.500 Euro.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten. Sie bekommen also mehr Geld - ohne selbst dafür zu bezahlen.

Versicherungstrick: Abdrängung auf Kostenvoranschlag

Versicherungen wissen genau, dass ein Kostenvoranschlag für sie günstiger ist. Deshalb versuchen sie häufig, Geschädigte davon abzuhalten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Typische Formulierungen:

„Ein Kostenvoranschlag reicht völlig aus."
„Wir schicken Ihnen unseren Gutachter vorbei."
„Das beschleunigt die Regulierung."

Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet für die Versicherung - nicht für Sie. Und ein Kostenvoranschlag verschenkt regelmäßig Geld, das Ihnen zusteht.

Als unverschuldet Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. Nutzen Sie dieses Recht. Das Sachverständigenbüro Souleiman ist für Sie da - in Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und Nordhorn.

Häufige Fragen

Kann die Versicherung mich zwingen, nur einen Kostenvoranschlag zu nehmen?

Nein. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro haben Sie als unverschuldeter Geschädigter das Recht auf ein vollständiges Gutachten durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Was kostet mich ein Gutachten mehr als ein Kostenvoranschlag?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Gutachterkosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Gleichzeitig fällt Ihr Schadensersatzanspruch durch das Gutachten in der Regel deutlich höher aus.

Kann ich erst einen Kostenvoranschlag und dann ein Gutachten machen lassen?

Ja, grundsätzlich schon. Allerdings verzögert das die Regulierung unnötig. Wenn Sie einen Schaden über 750 Euro vermuten, lassen Sie direkt ein Gutachten erstellen - das spart Zeit und deckt von Anfang an alle Ansprüche ab.

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