Wirtschaftlicher Totalschaden: Was bedeutet das und wie wird er berechnet?

Die Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden" verunsichert viele Fahrzeugbesitzer. Doch ein Totalschaden bedeutet nicht zwingend, dass Ihr Fahrzeug Schrott ist. Wir erklären, was dahintersteckt, wie die Berechnung funktioniert und welche Möglichkeiten Sie haben.

Stark beschädigtes Fahrzeug - wirtschaftlicher Totalschaden

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Das Fahrzeug ist technisch möglicherweise noch reparierbar - aber die Reparatur wäre unwirtschaftlich, weil sie mehr kostet, als das Fahrzeug vor dem Unfall wert war.

Wichtig zu unterscheiden: Beim technischen Totalschaden ist das Fahrzeug so schwer beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder sicherheitstechnisch nicht vertretbar ist. Beim wirtschaftlichen Totalschaden geht es rein um die Kosten-Nutzen-Rechnung.

Die Versicherung zahlt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: die sogenannte 130-Prozent-Regelung.

Die 130-Prozent-Regelung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sie Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen dürfen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Diese Regelung berücksichtigt, dass ein Geschädigter ein Integritätsinteresse an seinem Fahrzeug hat - also das Interesse, genau dieses Fahrzeug weiterzufahren, anstatt ein fremdes Ersatzfahrzeug kaufen zu müssen. Die 130-Prozent-Grenze gibt Ihnen also mehr Spielraum als die reine Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Ein Beispiel: Ihr Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Die Reparatur kostet 12.000 Euro. Obwohl die Reparatur teurer ist als der Fahrzeugwert, dürfen Sie reparieren lassen - denn 12.000 Euro liegen innerhalb der 130-Prozent-Grenze (13.000 Euro). Die Versicherung muss die Reparaturkosten übernehmen.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Die zwei zentralen Begriffe beim Totalschaden sind Wiederbeschaffungswert und Restwert:

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand) auf dem lokalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Dieser Wert wird vom KFZ-Sachverständigen ermittelt und im Gutachten ausgewiesen.

Der Restwert ist der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand. Die Versicherung versucht häufig, den Restwert möglichst hoch anzusetzen - denn je höher der Restwert, desto weniger muss sie Ihnen auszahlen. Hier lauert eine der häufigsten Fallen: Lassen Sie den Restwert immer vom zertifizierten Gutachter ermitteln, nicht von der Versicherung.

Ihre Auszahlung berechnet sich als: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Ein seriöses Gutachten sorgt dafür, dass beide Werte korrekt ermittelt werden - zu Ihrem Vorteil.

Ihre Optionen bei einem Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Fiktive Abrechnung: Sie lassen sich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen und behalten das Fahrzeug. Sie können es dann privat verkaufen oder selbst reparieren (lassen). Reparatur innerhalb der 130-Prozent-Grenze: Wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, können Sie reparieren lassen und die Kosten der Versicherung in Rechnung stellen.

Ersatzbeschaffung: Sie geben das beschädigte Fahrzeug ab und kaufen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert. Wichtig: Losgelöst von Ihrer Wahl steht Ihnen zusätzlich die merkantile Wertminderung zu - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Lassen Sie sich vor einer Entscheidung immer von einem zertifizierten Sachverständigen beraten. Wir vom Sachverständigenbüro Souleiman erklären Ihnen Ihre Optionen und helfen Ihnen, die beste Lösung zu finden. Kostenlose Beratung: 0800 70 70 200.

Häufige Fragen

Was bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden von der Versicherung?

Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Zusätzlich können Sie Nutzungsausfallentschädigung, Ab- und Anmeldekosten sowie die Kosten für den Gutachter geltend machen.

Kann ich mein Fahrzeug trotz Totalschaden behalten?

Ja. Bei einer fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt und behalten Ihr Fahrzeug. Sie können es dann selbst reparieren lassen oder im beschädigten Zustand weiterfahren - sofern es verkehrssicher ist.

Darf ich mein Auto trotz Totalschaden reparieren lassen?

Ja, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen (130-Prozent-Regelung). Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter nutzen.

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