Sofortmaßnahmen am Unfallort
In den ersten Minuten nach einem Unfall zählt Besonnenheit. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst unter 112.
Dokumentieren Sie die Unfallstelle so ausführlich wie möglich: Machen Sie Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, den Schäden, der Unfallposition, den Bremsspuren und den Verkehrsverhältnissen. Notieren Sie die Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer. Falls Zeugen anwesend sind, bitten Sie auch um deren Kontaktdaten.
Ein entscheidender Hinweis: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab - auch nicht informell oder aus Höflichkeit. Sätze wie „Das war mein Fehler" können Ihre gesamte Schadensregulierung gefährden. Beschreiben Sie nur den Sachverhalt und überlassen Sie die Bewertung Ihrem Sachverständigen und gegebenenfalls Ihrem Anwalt.
Ihre Rechte als Geschädigter
Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie weitreichende Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese Ansprüche gehen weit über die reinen Reparaturkosten hinaus und umfassen unter anderem: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten sowie eine Unfallkostenpauschale.
Besonders die merkantile Wertminderung wird von Versicherungen häufig verschwiegen oder zu niedrig angesetzt. Ein Fahrzeug, das einen Unfallschaden hatte, ist auf dem Markt weniger wert - selbst wenn es fachgerecht repariert wurde. Ein professionelles Gutachten beziffert diesen Wertverlust nach anerkannten Berechnungsmethoden.
Wichtig: All diese Ansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen nicht von sich aus den vollen Betrag anbieten. Je besser Ihr Schaden dokumentiert ist, desto stärker ist Ihre Verhandlungsposition.
Warum ein zertifizierter Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich häufig die gegnerische Versicherung und bietet an, einen „eigenen Gutachter" vorbeizuschicken. Das klingt bequem - ist aber nicht in Ihrem Interesse. Der Versicherungsgutachter wird vom Versicherer bezahlt und bewertet den Schaden tendenziell niedriger. Studien zeigen, dass die Differenz zwischen Versicherungsgutachten und professionellen Gutachten im Durchschnitt mehrere hundert Euro betragen kann.
Ein zertifizierter KFZ-Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich für Sie. Er dokumentiert den tatsächlichen Schaden vollständig, berechnet alle Ihnen zustehenden Positionen und erstellt ein rechtssicheres Gutachten, das auch vor Gericht Bestand hat. Inhaber Hassan Souleiman ist persönlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 IfS-zertifiziert und Mitglied im BVSK.
Die Kosten für den zertifizierten Gutachter trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung. Für Sie ist die Beauftragung in der Regel kostenlos. Nutzen Sie dieses Recht - es sichert Ihnen eine faire Entschädigung. Kontaktieren Sie uns unter 0800 70 70 200.
Der Weg zur vollständigen Entschädigung
Eine vollständige Entschädigung nach einem unverschuldeten Unfall erfordert eine systematische Vorgehensweise. Im ersten Schritt beauftragen Sie einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen, der den Schaden dokumentiert und ein Gutachten erstellt. Parallel dazu melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung und - falls sinnvoll - beauftragen einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
Mit dem fertigen Gutachten richtet Ihr Anwalt die Schadensersatzforderung an die gegnerische Versicherung. Diese umfasst alle relevanten Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten und weitere Nebenansprüche. Die Versicherung hat dann in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit, um die Forderung zu regulieren.
Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern oder unzulässig kürzen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Mit einem fundierten Gutachten und anwaltlicher Vertretung sind Ihre Chancen vor Gericht sehr gut. Das Sachverständigenbüro Souleiman steht Ihnen durch den gesamten Prozess zur Seite - von der Begutachtung bis zum Abschluss der Regulierung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin an einem unserer Standorte.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den zertifizierten Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?
Die Kosten für einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie als Geschädigten ist die Beauftragung in der Regel kostenlos - Sie müssen nichts vorstrecken.
Was passiert, wenn der Unfallgegner keine Versicherung hat?
Wenn der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert ist, springt die Verkehrsopferhilfe e.V. ein. Diese reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche. Auch in diesem Fall ist ein professionelles Gutachten wichtig, um Ihren Schaden nachzuweisen. Kontaktieren Sie uns unter 0800 70 70 200 - wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.