Warum Versicherungen Gutachten kürzen
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Ziel: möglichst wenig auszahlen. Das ist kein Geheimnis und kein Vorwurf - es ist ihre Geschäftsgrundlage. Deshalb prüfen sie jedes Gutachten auf Einsparpotenzial.
Die meisten Geschädigten nehmen die Kürzung hin, weil sie den Aufwand scheuen oder nicht wissen, dass sie sich wehren können. Genau darauf setzen Versicherungen. Aber: Ihr Gutachten ist ein rechtssicheres Dokument. Kürzungen müssen sachlich begründet sein - und sind es oft nicht.
Ein erfahrener KFZ-Sachverständiger weiß, wo Versicherungen typischerweise kürzen, und erstellt das Gutachten von vornherein so, dass Kürzungsversuche ins Leere laufen.
Die häufigsten Kürzungen im Überblick
Stundenverrechnungssätze: Die Versicherung setzt günstigere Werkstatt-Stundensätze an als im Gutachten kalkuliert. Sie verweist auf freie Werkstätten statt auf Markenwerkstätten. Dabei haben Sie in der Regel Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt - besonders bei jüngeren Fahrzeugen.
UPE-Aufschläge: Die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller für Ersatzteile enthält Aufschläge, die Werkstätten berechnen. Versicherungen streichen diese Aufschläge gerne. Zu Unrecht, denn sie gehören zu den tatsächlichen Reparaturkosten.
Verbringungskosten: Muss das Fahrzeug zur Lackierung in einen separaten Betrieb gebracht werden, entstehen Verbringungskosten. Versicherungen streichen diese Position regelmäßig, obwohl sie bei vielen Werkstätten anfällt.
Merkantile Wertminderung: Wird gerne zu niedrig angesetzt oder komplett gestrichen - besonders bei Fahrzeugen über 4 oder 5 Jahre. Nutzungsausfall: Die Versicherung kürzt die Reparaturdauer und damit den Nutzungsausfallanspruch.
Prüfberichte der Versicherung richtig einordnen
Nach Einreichung Ihres Gutachtens erhalten Sie von der Versicherung häufig einen sogenannten Prüfbericht. Darin listet die Versicherung auf, welche Positionen sie nicht oder nur teilweise anerkennt.
Dieser Prüfbericht ist keine verbindliche Entscheidung. Es ist die Meinung der Versicherung - nicht mehr. Ihr Gutachten bleibt die maßgebliche Grundlage. Der Prüfbericht muss sachlich und nachvollziehbar begründen, warum gekürzt wird.
Schicken Sie den Prüfbericht an Ihren Sachverständigen. Ein erfahrener Gutachter kennt die Argumente der Versicherung und kann eine fundierte Stellungnahme verfassen, die die Kürzungen widerlegt. Beim Sachverständigenbüro Souleiman gehört das zu unserem Service.
So wehren Sie sich gegen Kürzungen
Schritt 1 - Nicht sofort akzeptieren: Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung und akzeptieren Sie kein Kulanzzahlung, ohne die Kürzungen geprüft zu haben.
Schritt 2 - Gutachter einschalten: Leiten Sie den Prüfbericht an Ihren Sachverständigen weiter. Er erstellt eine technische Stellungnahme zu den einzelnen Kürzungspunkten.
Schritt 3 - Anwalt einschalten: Ein Anwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Anwaltskosten.
Schritt 4 - Notfalls klagen: Wenn die Versicherung nicht einlenkt, bleibt der Klageweg. Mit einem fundierten Gutachten und anwaltlicher Vertretung stehen die Chancen in der Regel gut. Gerichte folgen unabhängigen Sachverständigengutachten deutlich häufiger als den Prüfberichten der Versicherungen.
Vorbeugen ist besser als nachkämpfen
Der beste Schutz gegen Kürzungen ist ein lückenloses, professionelles Gutachten. Ein erfahrener Sachverständiger kennt die Kürzungsstrategien der Versicherungen und berücksichtigt das bei der Gutachtenerstellung.
Beim Sachverständigenbüro Souleiman erstellen wir Gutachten, die auch einer kritischen Prüfung standhalten. Jede Position ist nachvollziehbar kalkuliert, jede Schadenstelle fotografisch dokumentiert, jede Berechnung transparent dargestellt.
Sollte die Versicherung trotzdem kürzen, unterstützen wir Sie mit einer fachlichen Stellungnahme. Rufen Sie uns an: 0800 70 70 200. Wir sind an allen Standorten für Sie da - Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und Nordhorn.
Häufige Fragen
Muss ich die Kürzung der Versicherung akzeptieren?
Nein. Kürzungen durch die Versicherung sind kein letztes Wort. Ihr unabhängiges Gutachten ist die maßgebliche Grundlage. Leiten Sie den Prüfbericht an Ihren Sachverständigen weiter und schalten Sie bei Bedarf einen Anwalt ein.
Was sind die häufigsten Kürzungspositionen?
Versicherungen kürzen besonders häufig bei Stundenverrechnungssätzen, UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten, merkantiler Wertminderung und Nutzungsausfalldauer. Ein erfahrener Sachverständiger kennt diese Taktiken und erstellt das Gutachten entsprechend.
Wer zahlt den Anwalt, wenn ich gegen die Kürzung vorgehe?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Sie können also ohne eigenes finanzielles Risiko einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.