Unfall mit Leasingfahrzeug - Das müssen Sie wissen

Ein Unfall mit dem Leasingfahrzeug bringt besondere Probleme mit sich. Das Auto gehört Ihnen nicht - es gehört der Leasinggesellschaft. Und die hat eigene Vorstellungen davon, wie mit dem Schaden umgegangen wird. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und warum ein unabhängiges Gutachten gerade beim Leasing unverzichtbar ist.

Leasingfahrzeug mit Unfallschaden in der Werkstatt

Das Grundproblem: Das Auto gehört Ihnen nicht

Beim Leasing sind Sie der Fahrzeughalter, aber nicht der Eigentümer. Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Das bedeutet: Sie haben eine Sorgfaltspflicht für das Fahrzeug und müssen es am Ende der Laufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben.

Ein Unfallschaden - selbst wenn er fachgerecht repariert wurde - zählt bei der Rückgabe als Wertminderung. Die Leasinggesellschaft wird Ihnen diese in Rechnung stellen, wenn der Schaden nicht ordnungsgemäß dokumentiert und reguliert wurde.

Deshalb ist bei Leasingfahrzeugen die korrekte Vorgehensweise nach einem Unfall besonders wichtig. Fehler kosten Sie bei der Rückgabe bares Geld.

Meldepflicht gegenüber der Leasinggesellschaft

Im Leasingvertrag steht in der Regel eine Meldepflicht: Sie müssen jeden Schaden unverzüglich der Leasinggesellschaft mitteilen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie Vertragsverletzungen und unter Umständen Schadensersatzforderungen bei der Rückgabe.

Melden Sie den Unfall also parallel bei: der gegnerischen Versicherung (bei unverschuldetem Unfall), Ihrer eigenen Kaskoversicherung (bei verschuldetem Unfall oder Teilkasko-Schaden) und der Leasinggesellschaft.

Die Leasinggesellschaft schreibt häufig vor, dass die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt durchgeführt werden muss. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf solche Klauseln.

Warum ein unabhängiges Gutachten beim Leasing besonders wichtig ist

Bei Leasingfahrzeugen ist das Gutachten dreifach wichtig:

1. Für die Schadensregulierung: Wie bei jedem unverschuldeten Unfall sichert das Gutachten Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung - Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.

2. Für die Leasinggesellschaft: Das Gutachten dokumentiert den Schaden und die fachgerechte Reparatur. Bei der Fahrzeugrückgabe können Sie damit belegen, dass alles ordnungsgemäß instandgesetzt wurde.

3. Für die Wertminderung: Die merkantile Wertminderung trifft bei Leasingfahrzeugen den Eigentümer - also die Leasinggesellschaft. Trotzdem können Sie als Leasingnehmer diese Wertminderung von der gegnerischen Versicherung einfordern und an die Leasinggesellschaft weiterleiten. Ohne Gutachten wird dieser Anspruch nicht beziffert.

Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Souleiman direkt nach dem Unfall: 0800 70 70 200.

Reparatur nach Leasingvertrag

Die meisten Leasingverträge enthalten genaue Vorgaben zur Reparatur:

Reparatur in einer Markenwerkstatt: Viele Leasinggesellschaften akzeptieren nur Reparaturen in autorisierten Vertragswerkstätten. Eine freie Werkstatt kann ein Rückgaberisiko darstellen. Reparatur nach Herstellervorgaben: Originalersatzteile, Herstellerlack, keine Gebrauchtteile. Das Gutachten kalkuliert entsprechend. Keine fiktive Abrechnung: Anders als bei eigenen Fahrzeugen ist eine fiktive Abrechnung beim Leasing in der Regel nicht möglich. Die Leasinggesellschaft verlangt eine tatsächliche Reparatur.

Halten Sie sich an diese Vorgaben. Andernfalls drohen bei der Rückgabe Nachforderungen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Totalschaden beim Leasingfahrzeug

Ein Totalschaden beim Leasing ist besonders heikel. Das Fahrzeug kann nicht zurückgegeben werden, aber der Leasingvertrag läuft weiter. Hier greift die sogenannte GAP-Deckung - sofern Sie eine haben.

Die GAP-Deckung (Guaranteed Asset Protection) schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung zahlt, und dem Ablösewert des Leasingvertrags, den die Leasinggesellschaft fordert. Ohne GAP-Deckung bleiben Sie auf der Differenz sitzen - und die kann erheblich sein.

Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag, ob eine GAP-Deckung enthalten ist. Bei vielen Herstellern ist sie standardmäßig im Vertrag integriert. Falls nicht, kann eine separate GAP-Versicherung sinnvoll sein.

In jedem Fall gilt: Bei einem Totalschaden mit Leasingfahrzeug brauchen Sie ein professionelles Gutachten. Nur so werden Wiederbeschaffungswert und Restwert korrekt ermittelt.

Häufige Fragen

Muss ich die Leasinggesellschaft über den Unfall informieren?

Ja, unverzüglich. Die meisten Leasingverträge enthalten eine Meldepflicht. Informieren Sie parallel die gegnerische Versicherung, Ihre eigene Versicherung und die Leasinggesellschaft.

Kann ich beim Leasingfahrzeug fiktiv abrechnen?

In der Regel nicht. Die Leasinggesellschaft verlangt als Eigentümerin des Fahrzeugs eine tatsächliche, fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben. Eine Auszahlung ohne Reparatur ist beim Leasing normalerweise nicht möglich.

Was passiert bei Totalschaden mit meinem Leasingvertrag?

Der Leasingvertrag wird vorzeitig beendet. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert. Eine GAP-Deckung schließt die mögliche Lücke zum Ablösewert des Leasingvertrags. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine GAP-Deckung enthält.

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