Nutzungsausfall nach Unfall - Was steht mir zu?

Ihr Auto steht nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt - und Sie haben kein Fahrzeug. Für diese Zeit steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Viele Geschädigte wissen das nicht oder setzen den Anspruch nicht durch. Hier erklären wir, wie die Berechnung funktioniert und was Sie beachten müssen.

Auto in der Werkstatt während der Reparatur nach einem Unfall

Was ist Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall ist eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht oder fahruntüchtig ist, haben Sie Anspruch auf Ersatz - entweder als Mietwagen oder als Nutzungsausfallentschädigung in Geld.

Der Grundgedanke: Sie sollen nicht schlechter dastehen als vor dem Unfall. Wenn Ihnen jemand das Fahrzeug durch einen Unfall entzieht, muss er auch für die entgangene Nutzung aufkommen.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem unverschuldeten Unfall. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen und reichen die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung ein. Oder Sie verzichten auf den Mietwagen und erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld.

Die Nutzungsausfallentschädigung ist die unkompliziertere Variante. Sie müssen keinen Mietwagen organisieren und keine Rechnungen einreichen. Dafür fällt der Betrag in der Regel etwas niedriger aus als die tatsächlichen Mietwagenkosten.

Wer auf das Auto angewiesen ist - Pendler, Außendienstmitarbeiter, Familien - nimmt in der Regel den Mietwagen. Wer ein Zweitfahrzeug hat oder eine Zeit lang ohne Auto auskommt, wählt die Geldentschädigung.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und -alter. Grundlage sind die Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch, die in der Rechtsprechung anerkannt sind. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.

Ein aktueller Mittelklassewagen (z. B. VW Passat, 2 Jahre alt) liegt bei etwa 59 bis 79 Euro pro Tag. Ein Kleinwagen bei ca. 23 bis 38 Euro. Ein Oberklassefahrzeug bei 100 Euro und mehr.

Die Dauer des Nutzungsausfalls wird durch die Reparaturdauer bestimmt - also die Tage, die das Fahrzeug tatsächlich in der Werkstatt steht. Bei einem Totalschaden ist es die Zeit, die Sie für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs benötigen - in der Regel 10 bis 14 Tage.

Der Gutachter dokumentiert die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten. Das ist einer der vielen Gründe, warum ein Gutachten mehr bringt als ein Kostenvoranschlag.

Voraussetzungen für den Nutzungsausfall

Damit Sie Nutzungsausfall geltend machen können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Nutzungswille: Sie müssen das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollen. Steht Ihr Auto ohnehin ungenutzt in der Garage, besteht kein Anspruch.

2. Nutzungsmöglichkeit: Sie dürfen kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung haben. Ein Zweitwagen schließt den Nutzungsausfall nicht zwingend aus - aber nur, wenn der Zweitwagen deutlich schlechter oder anders nutzbar ist.

3. Fühlbarer Nachteil: Der Ausfall des Fahrzeugs muss sich tatsächlich auf Ihren Alltag auswirken. Bei einem reinen Spaßfahrzeug, das Sie kaum bewegen, wird es schwieriger.

In der Praxis sind diese Voraussetzungen bei den meisten Geschädigten erfüllt. Wer sein Auto täglich nutzt, hat in der Regel einen klaren Anspruch.

Nutzungsausfall richtig geltend machen

Der Nutzungsausfall ist ein fester Bestandteil Ihres Schadensersatzanspruchs. Trotzdem wird er von Versicherungen gerne übersehen oder gekürzt. So sichern Sie Ihren Anspruch:

Gutachten erstellen lassen: Der Sachverständige dokumentiert die Reparaturdauer und die Fahrzeugklasse für die Nutzungsausfallberechnung. Reparatur zügig durchführen lassen: Unnötige Verzögerungen gehen zu Ihren Lasten. Geben Sie die Reparatur zeitnah nach dem Gutachten in Auftrag. Reparaturdauer dokumentieren: Lassen Sie sich von der Werkstatt die tatsächliche Reparaturdauer schriftlich bestätigen.

Fragen zum Nutzungsausfall? Rufen Sie uns an - wir beraten Sie kostenlos: 0800 70 70 200. Das Sachverständigenbüro Souleiman ist an allen Standorten für Sie erreichbar: Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und Nordhorn.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag?

Die Tagessätze richten sich nach dem Fahrzeugtyp und -alter und liegen zwischen 23 und 175 Euro. Ein durchschnittlicher Mittelklassewagen bringt ca. 59 bis 79 Euro pro Tag. Die genaue Einstufung ergibt sich aus anerkannten Tabellen.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei Totalschaden?

Ja. Bei einem Totalschaden steht Ihnen Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer zu - in der Regel 10 bis 14 Tage. Das ist die Zeit, die Sie benötigen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu finden und zu kaufen.

Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall gleichzeitig bekommen?

Nein. Sie müssen sich für eine der beiden Optionen entscheiden. Entweder Sie nehmen einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung oder Sie erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld.

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