Rechte und Pflichten nach einem Verkehrsunfall: Was muss man beachten?

Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation, in der man schnell den Überblick verliert. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Wir erklären Ihnen, was Sie direkt nach dem Unfall tun müssen, welche Ansprüche Sie haben und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Verkehrsunfall auf der Straße - Rechte und Pflichten der Beteiligten

Pflichten direkt am Unfallort

Nach einem Verkehrsunfall gelten klare gesetzliche Pflichten, die Sie einhalten müssen - ganz gleich, ob Sie Schuld haben oder nicht:

Anhalten und Unfallstelle sichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Bei Personenschäden rufen Sie sofort den Notruf (112). Erste Hilfe leisten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Verletzten zu helfen. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

Personalien austauschen: Tauschen Sie mit allen Beteiligten Name, Adresse, Versicherungsdaten und Kennzeichen aus. Notieren Sie auch die Daten von Zeugen. Unfallstelle dokumentieren: Fotografieren Sie die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen, die Unfallstelle und die Straßenverhältnisse. Je mehr Fotos, desto besser.

Wichtig: Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis. Auch nicht, wenn die Schuldfrage vermeintlich klar scheint. Ein unterschriebenes Schuldanerkenntnis kann Ihre Ansprüche erheblich gefährden.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie umfangreiche Rechte, die Sie kennen sollten:

Recht auf einen eigenen KFZ-Gutachter: Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen - die Kosten trägt die Gegenseite. Recht auf Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl: Sie dürfen Ihr Fahrzeug in jeder qualifizierten Werkstatt reparieren lassen, auch in der Markenwerkstatt.

Recht auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung: Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder - wenn Sie keinen nutzen - auf eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Recht auf Anwalt: Sie dürfen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Recht auf Wertminderung: Neben den Reparaturkosten steht Ihnen die merkantile Wertminderung zu. Recht auf Unkostenpauschale: Für Telefonate, Porto und Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Schadensregulierung erhalten Sie eine Pauschale (derzeit ca. 25–30 Euro).

Die wichtigsten Schritte nach dem Unfall

Um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen, empfehlen wir folgenden Ablauf:

1. Unfallstelle sichern und dokumentieren - wie oben beschrieben. 2. KFZ-Gutachter beauftragen - rufen Sie uns an unter 0800 70 70 200. Wir sind in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen und erstellen ein umfassendes Gutachten. 3. Rechtsanwalt einschalten - ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche professionell durch und sorgt dafür, dass die Versicherung nicht kürzt.

4. Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden - Ihr Anwalt übernimmt in der Regel die Korrespondenz. 5. Fahrzeug reparieren lassen - erst nachdem das Gutachten erstellt wurde. Beginnen Sie nicht vorher mit der Reparatur, da dies die Beweislage schwächen kann.

Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf - Gutachten, Rechnungen, Korrespondenz mit der Versicherung und ärztliche Atteste bei Personenschäden.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Viele Geschädigte machen nach einem Unfall Fehler, die sie teuer zu stehen kommen. Die häufigsten:

Vorschnelle Einigung mit der Versicherung: Versicherungen bieten häufig eine schnelle Abfindung an, die deutlich unter dem tatsächlichen Anspruch liegt. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Kein eigenes Gutachten: Wer auf ein professionelles Gutachten verzichtet, verschenkt oft tausende Euro - insbesondere bei Wertminderung und Nutzungsausfall.

Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren: Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, bevor ein Gutachter die Schäden dokumentiert hat, können Sie bestimmte Ansprüche nicht mehr nachweisen. Schuldanerkenntnis am Unfallort: Unterschreiben Sie nichts, was als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnte - auch keinen Unfallbericht mit einseitiger Schuldzuweisung.

Im Zweifel gilt: Rufen Sie zuerst einen zertifizierten Gutachter und einen Anwalt an, bevor Sie mit der Versicherung sprechen. Wir beraten Sie kostenlos: Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen

Muss ich die Polizei nach einem Unfall rufen?

Bei Personenschäden und Unfällen mit erheblichem Sachschaden sollten Sie immer die Polizei rufen. Bei kleineren Blechschäden ohne Verletzte ist es nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert - insbesondere wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Unfallgegner keine Daten herausgeben will.

Wie lange habe ich Zeit, Schadensersatz zu fordern?

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Dennoch sollten Sie zeitnah handeln - je früher das Gutachten erstellt wird, desto besser ist die Beweislage.

Muss ich den Unfallschaden meiner eigenen Versicherung melden?

Ja, Sie sind verpflichtet, Ihrer eigenen KFZ-Versicherung den Unfall zu melden - auch wenn Sie nicht schuld sind. Das gilt in der Regel innerhalb einer Woche nach dem Unfall. Die Schadensregulierung erfolgt jedoch über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

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