Welche Dokumente brauche ich nach einem Unfall? Checkliste

Nach einem Unfall ist der Kopf voll. Polizei, Versicherung, Werkstatt, Gutachter - und jeder will andere Unterlagen. Damit Sie nichts vergessen, haben wir eine praxiserprobte Checkliste zusammengestellt. Ausdrucken und ins Handschuhfach legen.

Telefon und Unterlagen nach einem Verkehrsunfall

Direkt an der Unfallstelle sichern

Noch bevor Sie irgendjemanden anrufen: Dokumentieren Sie die Unfallstelle. Das kostet zwei Minuten und kann Ihnen tausende Euro sichern.

Fotos vom Unfallort: Beide Fahrzeuge in ihrer Endposition, die Gesamtsituation (Kreuzung, Straßenführung, Beschilderung), alle Beschädigungen an beiden Fahrzeugen aus mehreren Perspektiven, Bremsspuren, Splitter, Trümmerteile auf der Fahrbahn.

Daten des Unfallgegners: Name und Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, Führerschein. Falls der Gegner diese Daten nicht freiwillig herausgibt - Polizei rufen.

Zeugen: Namen und Telefonnummern von Zeugen notieren. Zeugenaussagen können bei strittiger Schuldfrage entscheidend sein.

Unfallbericht und Polizeibericht

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht aus - am besten gemeinsam mit dem Unfallgegner. Dieses standardisierte Formular gibt es bei jeder Versicherung und als Download. Es dokumentiert Unfallhergang, Beteiligte und Schäden auf einer Seite.

Bei Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder unklarer Schuldfrage sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Die Polizei erstellt einen Unfallbericht mit Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen brauchen Sie später für Versicherung und Anwalt.

Fordern Sie den Polizeibericht nach einigen Tagen bei der zuständigen Dienststelle an. In der Regel können Sie ihn gegen eine geringe Gebühr erhalten.

Dokumente für den Gutachter

Wenn Sie einen KFZ-Sachverständigen beauftragen - was Sie bei Schäden über 750 Euro unbedingt tun sollten - benötigt dieser folgende Unterlagen:

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) - für die technischen Daten Ihres Fahrzeugs. Unfallbericht oder Polizeiaktenzeichen - für den Unfallhergang. Fotos von der Unfallstelle - falls vorhanden, als Ergänzung. Vorschäden - teilen Sie dem Gutachter mit, ob das Fahrzeug bereits Vorschäden hatte. Das ist wichtig für eine korrekte Zuordnung.

Den Rest erledigt der Sachverständige: Besichtigung, Fotodokumentation, Schadenkalkulation und Gutachtenerstellung. Beim Sachverständigenbüro Souleiman kümmern wir uns auch um die Kommunikation mit der Versicherung. Anruf genügt: 0800 70 70 200.

Dokumente für die Versicherung

Die gegnerische Haftpflichtversicherung benötigt für die Schadensregulierung:

Schadenmeldung: Formlose Mitteilung des Unfalls mit Datum, Ort und Unfallhergang. Gutachten oder Kostenvoranschlag: Die Grundlage für die Regulierung - am besten ein vollständiges Gutachten. Reparaturrechnung oder Nachweis: Falls Sie reparieren lassen. Bei fiktiver Abrechnung reicht das Gutachten. Mietwagenrechnung oder Nutzungsausfall: Wenn Sie einen Mietwagen genutzt haben oder Nutzungsausfall geltend machen. Anwaltskosten: Falls Sie einen Anwalt eingeschaltet haben.

Tipp: Beauftragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

Checkliste zum Abhaken

Hier die komplette Übersicht - alles, was Sie nach einem Unfall brauchen:

An der Unfallstelle:

  • Fotos der Unfallstelle und aller Schäden
  • Daten des Unfallgegners (Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung)
  • Zeugen-Kontaktdaten
  • Europäischer Unfallbericht
  • Polizei-Aktenzeichen (falls Polizei vor Ort)

Danach:

  • Unfall bei eigener Versicherung melden
  • KFZ-Gutachter beauftragen
  • Fahrzeugschein bereithalten
  • Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren
  • Reparaturfreigabe erst nach Gutachten erteilen

Fragen? Wir helfen Ihnen durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie das Sachverständigenbüro Souleiman.

Häufige Fragen

Muss ich die Polizei nach einem Unfall rufen?

Bei Personenschäden ja. Bei reinen Sachschäden ist die Polizei nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert - besonders bei unklarer Schuldfrage oder wenn der Unfallgegner die Daten nicht herausgibt.

Welche Dokumente braucht der KFZ-Gutachter von mir?

Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), das Polizei-Aktenzeichen falls vorhanden und Informationen zu eventuellen Vorschäden. Alles Weitere erledigt der Sachverständige bei der Besichtigung.

Kann ich den Unfall auch ohne Polizeibericht regulieren?

Ja, ein Polizeibericht ist keine Voraussetzung für die Schadensregulierung. Allerdings stärkt er Ihre Position erheblich, besonders wenn der Unfallgegner später eine andere Darstellung liefert.

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