Haftpflichtgutachten
Das Haftpflichtgutachten dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert nach einem unverschuldeten Unfall. Es ist die zentrale Grundlage der Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Im Haftpflichtfall ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden — das Gutachten dient als Beweismittel und Berechnungsbasis. Es enthält in der Regel: Schadensaufnahme mit Lichtbildern, Reparaturkalkulation (z. B. nach Audatex, DAT oder KSR), Stundenverrechnungssätze des regionalen Markts, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Wiederbeschaffungswert mit Marktanalyse, Restwertangebote (mindestens drei aus dem regionalen Markt), Wertminderungsberechnung, Nutzungsausfallklasse oder Mietwagenklasse und ggf. Reparaturdauer.
Der Geschädigte hat Anspruch darauf, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen — er muss sich nicht auf einen „Partner-Sachverständigen" der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Die Sachverständigenkosten werden vom Schädiger erstattet. Das Haftpflichtgutachten unterscheidet sich vom Kaskogutachten dadurch, dass es nach den schadensersatzrechtlichen Regeln des BGB erstellt wird, nicht nach den Allgemeinen Kfz-Bedingungen der eigenen Kaskoversicherung.
Verwandte Begriffe
- Kaskogutachten Das Kaskogutachten regelt Schäden, die über die eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abgewickelt werden — etwa Wildscha…
- Beweissicherungsgutachten Das Beweissicherungsgutachten dient der gerichtsfesten Dokumentation eines Schadens oder Zustands, bevor das Beweismittel zerst…
- Sachverständigenkosten Die Kosten für das Schadensgutachten gehören zum erstattungsfähigen Schaden — die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das…
- Direktanspruch (§ 115 VVG) Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann seinen Schadensersatzanspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädiger…
Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
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