Gutachten-Arten

Haftpflichtgutachten

Das Haftpflichtgutachten dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert nach einem unverschuldeten Unfall. Es ist die zentrale Grundlage der Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Im Haftpflichtfall ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden - das Gutachten dient als Beweismittel und Berechnungsbasis. Es enthält in der Regel: Schadensaufnahme mit Lichtbildern, Reparaturkalkulation (z. B. nach Audatex, DAT oder KSR), Stundenverrechnungssätze des regionalen Markts, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Wiederbeschaffungswert mit Marktanalyse, Restwertangebote (mindestens drei aus dem regionalen Markt), Wertminderungsberechnung, Nutzungsausfallklasse oder Mietwagenklasse und ggf. Reparaturdauer.

Der Geschädigte hat Anspruch darauf, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen - er muss sich nicht auf einen „Partner-Sachverständigen" der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Die Sachverständigenkosten werden vom Schädiger erstattet. Das Haftpflichtgutachten unterscheidet sich vom Kaskogutachten dadurch, dass es nach den schadensersatzrechtlichen Regeln des BGB erstellt wird, nicht nach den Allgemeinen Kfz-Bedingungen der eigenen Kaskoversicherung.

Der Ablauf ist unkompliziert: Nach dem Erstkontakt wird zeitnah ein Besichtigungstermin vereinbart - am Unfallort, in der Werkstatt oder beim Geschädigten zu Hause. Der Sachverständige nimmt den Schaden fotografisch und messtechnisch auf, kalkuliert die Positionen und stellt das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertig. Es geht anschließend direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung oder den Anwalt. Ein Haftpflichtgutachten ist sinnvoll, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt; darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag.

Häufige Fragen zu Haftpflichtgutachten

Wer zahlt das Haftpflichtgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten (§ 249 BGB). Sie dürfen einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen und müssen sich nicht auf einen Partner-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung verweisen lassen.

Was steht in einem Haftpflichtgutachten?

Schadensaufnahme mit Lichtbildern, Reparaturkalkulation, Wiederbeschaffungswert mit Marktanalyse, in der Regel mindestens drei Restwertangebote, die merkantile Wertminderung sowie die Nutzungsausfall- bzw. Mietwagenklasse und gegebenenfalls die Reparaturdauer.

Worin unterscheidet sich Haftpflicht- vom Kaskogutachten?

Das Haftpflichtgutachten wird nach den schadensersatzrechtlichen Regeln des BGB erstellt und vom Schädiger erstattet. Das Kaskogutachten richtet sich dagegen nach den Allgemeinen Kfz-Bedingungen (AKB) Ihrer eigenen Versicherung.

Wann brauche ich ein Haftpflichtgutachten?

Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Das Gutachten dokumentiert den Schaden beweissicher und beziffert alle Positionen - Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall - als Grundlage der Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

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Schadensfall klären lassen

Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.

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