Gutachten-Arten

Beweissicherungsgutachten

Das Beweissicherungsgutachten dient der gerichtsfesten Dokumentation eines Schadens oder Zustands, bevor das Beweismittel zerstört oder verändert wird — typisch bei strittiger Schuldfrage, Vorschäden oder im Vorfeld eines Klageverfahrens.

Ist die Haftung strittig, drohen Streit über den Vorzustand oder verlangt der Versicherer ein Gegengutachten, sichert das Beweissicherungsgutachten den Zustand technisch belastbar. Es wird häufig als selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO durchgeführt — das Gericht ernennt dann einen unabhängigen Sachverständigen, dessen Feststellungen in einem späteren Hauptsacheprozess als Beweismittel verwendet werden können.

Auch außergerichtlich kann der Geschädigte ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag geben, etwa um schnell Reparaturfreigabe zu erhalten und gleichzeitig die Beweislage für spätere Auseinandersetzungen zu konservieren. Wichtig sind dabei umfassende Lichtbilddokumentation, Vermessungsprotokoll (z. B. Karosserie-Achsvermessung, Lackdickenmessung), Identifikation der beschädigten Bauteile, Vergleichsbilder unbeschädigter Stellen und detaillierte Schadensbeschreibungen. Bei selbständigen Beweisverfahren trägt zunächst der Antragsteller die Kosten — Erstattung erfolgt im späteren Hauptsacheverfahren entsprechend der Kostenquote.

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