Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten dokumentiert den Schaden in einem reduzierten Umfang — typisch bei Bagatellschäden zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten. Es enthält Lichtbilder, Schadensbeschreibung, Reparaturkalkulation, jedoch keine ausführliche Marktanalyse für Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Bei kleineren Schäden — typischerweise zwischen 700 und 1.500 € Schadenshöhe — ist ein Vollgutachten oft nicht erforderlich oder wirtschaftlich. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht hier in vielen Fällen. Das Kurzgutachten füllt die Lücke zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten: Es ist schlanker, kostengünstiger und schneller, dokumentiert den Schaden aber durch einen freiberuflichen Sachverständigen mit fotografischem und kalkulatorischem Nachweis.
Anerkannt wird das Kurzgutachten meist in folgenden Fällen: Bagatellschaden mit Beweisbedarf, Vorschadenklärung bei kleinen Folgeschäden, Reparaturbestätigung. Wertgutachten- oder Wiederbeschaffungswertfragen sind im Kurzgutachten nicht abgedeckt. Bei klarer Haftungslage wird das Kurzgutachten von gegnerischen Versicherungen in der Regel als ausreichend akzeptiert; bei strittiger Haftung sollte sofort ein Vollgutachten erstellt werden.
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Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
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