Gutachten-Arten

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten dokumentiert den Schaden in einem reduzierten Umfang — typisch bei Bagatellschäden zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten. Es enthält Lichtbilder, Schadensbeschreibung, Reparaturkalkulation, jedoch keine ausführliche Marktanalyse für Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Bei kleineren Schäden — typischerweise zwischen 700 und 1.500 € Schadenshöhe — ist ein Vollgutachten oft nicht erforderlich oder wirtschaftlich. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht hier in vielen Fällen. Das Kurzgutachten füllt die Lücke zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten: Es ist schlanker, kostengünstiger und schneller, dokumentiert den Schaden aber durch einen freiberuflichen Sachverständigen mit fotografischem und kalkulatorischem Nachweis.

Anerkannt wird das Kurzgutachten meist in folgenden Fällen: Bagatellschaden mit Beweisbedarf, Vorschadenklärung bei kleinen Folgeschäden, Reparaturbestätigung. Wertgutachten- oder Wiederbeschaffungswertfragen sind im Kurzgutachten nicht abgedeckt. Bei klarer Haftungslage wird das Kurzgutachten von gegnerischen Versicherungen in der Regel als ausreichend akzeptiert; bei strittiger Haftung sollte sofort ein Vollgutachten erstellt werden.

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Schadensfall klären lassen

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