Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung dokumentiert, dass eine fachgerechte und vollständige Reparatur exakt im Umfang des Gutachtens durchgeführt wurde. Sie ist insbesondere für die 130-Prozent-Regel und für den Nachweis der Weiternutzung erforderlich.
Wer im Rahmen der 130-Prozent-Regel reparieren lässt, muss gegenüber der Versicherung nachweisen, dass die Reparatur fachgerecht, vollständig und exakt im Umfang des Sachverständigengutachtens erfolgt ist. Genau das leistet die Reparaturbestätigung: Ein Sachverständiger sieht das reparierte Fahrzeug an, gleicht den Reparaturumfang mit dem Vorgutachten ab, dokumentiert Spaltmaße, Lackdicke, Ersatzteilkennzeichnungen und bestätigt die ordnungsgemäße Ausführung.
Auch bei fiktiver Abrechnung kann eine Reparaturbestätigung sinnvoll sein, etwa um die Nutzungsdauer und damit den Anspruch auf Nutzungsausfall zu belegen, oder um spätere Folgeschadenstreitigkeiten mit Versicherungen zu vermeiden. Bei der 130-Prozent-Reparatur ist sie faktisch zwingend — ohne Bestätigung lehnt die Versicherung die Erstattung der über 100 % WBW hinausgehenden Reparaturkosten regelmäßig ab.
Verwandte Begriffe
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Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
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