Wann und wie melden?
Grundsätzlich sollten Sie jeden Verkehrsunfall so schnell wie möglich Ihrer KFZ-Versicherung melden. Die meisten Versicherungsverträge sehen eine Meldefrist von einer Woche vor. Bei schweren Unfällen mit Personenschaden oder erheblichem Sachschaden empfiehlt sich die sofortige Meldung - idealerweise noch am Unfalltag.
Die Schadensmeldung kann in der Regel auf mehreren Wegen erfolgen: telefonisch über die Schaden-Hotline Ihrer Versicherung, schriftlich per Post oder Fax, online über das Kundenportal oder per E-Mail. Egal welchen Weg Sie wählen - achten Sie darauf, eine schriftliche Bestätigung zu erhalten oder die Meldung selbst zu dokumentieren.
Beachten Sie: Die Meldung an Ihre eigene Versicherung ist losgelöst von der Schuldfrage erforderlich. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, muss Ihre Versicherung informiert werden. Ihre Schadensersatzansprüche richten Sie dann an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers - hier unterstützt Sie das Sachverständigenbüro Souleiman mit einem professionellen Gutachten.
Was gehört in die Schadensmeldung?
Eine vollständige Schadensmeldung sollte alle relevanten Informationen enthalten, damit die Versicherung den Vorgang zügig bearbeiten kann. Zu den Pflichtangaben gehören: Datum, Uhrzeit und genauer Ort des Unfalls, eine Beschreibung des Unfallhergangs, die Daten aller Beteiligten (Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung) sowie die Kontaktdaten von Zeugen.
Darüber hinaus sollten Sie Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugschäden und der Unfallkonstellation beifügen. Falls ein Europäischer Unfallbericht am Unfallort ausgefüllt wurde, fügen Sie eine Kopie bei. Je detaillierter Ihre Schadensmeldung ist, desto weniger Rückfragen gibt es und desto schneller wird Ihr Fall bearbeitet.
Ein wichtiger Hinweis: Beschreiben Sie den Unfallhergang sachlich und objektiv. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen oder Vermutungen. Schreiben Sie auf, was passiert ist - nicht, warum Sie glauben, dass der andere schuld war. Die Schuldfrage wird auf Basis der Fakten geklärt, nicht auf Basis Ihrer Einschätzung am Unfallort.
Fehler, die Sie vermeiden sollten
Bei der Unfallmeldung an die Versicherung gibt es einige typische Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Der gravierendste: Sie akzeptieren ein schnelles Regulierungsangebot der gegnerischen Versicherung, ohne den tatsächlichen Schaden zu kennen. Solche Angebote liegen fast immer unter dem realen Schadenwert.
Ein weiterer Fehler ist die verspätete Meldung. Wenn Sie die Meldefrist überschreiten, kann Ihre Versicherung die Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall ganz verweigern. Melden Sie den Unfall daher immer zeitnah - auch wenn der Schaden zunächst gering erscheint. Versteckte Schäden zeigen sich oft erst bei der professionellen Begutachtung.
Vermeiden Sie es außerdem, Ihr Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren zu lassen. Sobald der Schaden beseitigt ist, fehlt die Beweisgrundlage für Ihr Gutachten. Lassen Sie zuerst einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen den Schaden dokumentieren - erst danach sollte die Reparatur erfolgen. Das Sachverständigenbüro Souleiman ist in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen. Rufen Sie uns an: 0800 70 70 200.
Unterstützung durch SV Souleiman
Das Sachverständigenbüro Souleiman unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung eines professionellen Gutachtens, sondern begleitet Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess der Schadensregulierung. Von der ersten Begutachtung über die Erstellung des Gutachtens bis zur Kommunikation mit der Versicherung - wir stehen an Ihrer Seite.
Inhaber Hassan Souleiman ist persönlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 IfS-zertifiziert und Mitglied im BVSK - diese personengebundenen Qualifikationen sind die Grundlage für eine fachlich einwandfreie Begutachtung, die vor jeder Instanz Bestand hat. Unsere Gutachten umfassen alle relevanten Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfallentschädigung.
Mit Standorten in Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und weiteren Regionen sind wir schnell bei Ihnen. Die Erstberatung ist kostenlos, und bei einem unverschuldeten Unfall tragen Sie in der Regel keine Kosten für das Gutachten. Kontaktieren Sie uns jetzt: 0800 70 70 200 oder über unser Kontaktformular.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Unfall zu spät melde?
Eine verspätete Unfallmeldung kann dazu führen, dass Ihre Versicherung die Leistung kürzt oder im Extremfall ganz verweigert. Die meisten Verträge sehen eine Meldefrist von einer Woche vor. Melden Sie den Unfall daher immer so schnell wie möglich - idealerweise noch am Unfalltag.
Soll ich den Unfall auch meiner eigenen Versicherung melden, wenn ich nicht schuld bin?
Ja. Auch als unverschuldeter Geschädigter sollten Sie Ihre eigene KFZ-Versicherung über den Unfall informieren. Ihre Schadensersatzansprüche richten Sie dann gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Sachverständigenbüro Souleiman hilft Ihnen dabei mit einem professionellen Gutachten - in der Regel kostenlos für Sie unter 0800 70 70 200.