Hagelschaden am Auto - Was tun? Versicherung, Gutachten und Kosten

Ein heftiges Unwetter zieht durch und hinterlässt Dellen auf Dach, Haube und Kofferraum. Hagelschäden sind ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wer richtig vorgeht, bekommt den Schaden in der Regel vollständig reguliert. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einem Hagelschlag zu tun ist.

Auto mit Hagelschäden auf dem Dach und der Motorhaube

Sofortmaßnahmen nach dem Hagel

Handeln Sie schnell - aber nicht überstürzt. Zunächst: Fahrzeug sichern. Falls möglich, stellen Sie Ihr Auto unter ein Dach oder in eine Garage. Fotografieren Sie den Schaden sofort aus verschiedenen Winkeln. Diese Bilder helfen später bei der Regulierung.

Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer Versicherung. Die meisten Policen sehen eine Meldefrist von einer Woche vor. Je früher Sie melden, desto reibungsloser läuft die Regulierung. Beginnen Sie keine Reparatur, bevor ein Gutachten vorliegt.

Wichtig: Lassen Sie den Schaden nicht einfach von einer Werkstatt schätzen. Ein professionelles Gutachten deckt auch versteckte Dellen auf und dokumentiert den gesamten Umfang. Das schützt Sie vor einer zu niedrigen Auszahlung.

Teilkasko oder Vollkasko - Wer zahlt den Hagelschaden?

Hagelschäden zählen zu den Elementarschäden und werden über die Teilkaskoversicherung reguliert. Der große Vorteil: Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt unangetastet. Sie werden nicht hochgestuft und zahlen im nächsten Jahr keinen höheren Beitrag.

Die Teilkasko übernimmt die Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung - meist 150 oder 300 Euro. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie den Schaden melden.

Wer keine Teilkasko hat, kann den Hagelschaden gegebenenfalls über die Vollkasko abwickeln. Allerdings führt das zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Ob sich das rechnet, hängt von der Schadenshöhe ab. Wir beraten Sie gerne dazu.

Warum ein Gutachten bei Hagelschäden unverzichtbar ist

Bei Hagelschäden geht es selten um eine einzelne Delle. Oft sind Dutzende oder Hunderte Einschläge über das gesamte Fahrzeug verteilt - auf Dach, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Kotflügeln und sogar der A-, B- und C-Säule.

Ein erfahrener KFZ-Sachverständiger dokumentiert jede einzelne Delle. Er erfasst die genaue Anzahl, Größe und Tiefe der Einschläge und ordnet sie den betroffenen Bauteilen zu. Auf dieser Basis berechnet er die Reparaturkosten - ob per Dellendrücken (PDR) oder konventioneller Lackierung.

Ohne Gutachten riskieren Sie, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig ansetzt. Ein Gutachten ist die einzige zuverlässige Grundlage für eine faire Regulierung. Das Sachverständigenbüro Souleiman erstellt Ihr Hagelschaden-Gutachten professionell und schnell - an unseren Standorten in Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und Nordhorn.

Reparaturmethoden: PDR vs. konventionelle Reparatur

Die lackschadensfreie Ausbeultechnik (PDR) ist bei Hagelschäden die bevorzugte Methode. Spezialisten drücken die Dellen von der Rückseite des Blechs heraus, ohne den Originallack zu beschädigen. Das geht schneller, ist günstiger und erhält den Fahrzeugwert besser.

PDR funktioniert allerdings nur, wenn der Lack intakt geblieben ist und die Dellen nicht zu tief sind. Bei gerissenem oder abgeplatztem Lack führt kein Weg an einer konventionellen Reparatur mit Spachteln, Schleifen und Neulackierung vorbei.

Bei älteren Fahrzeugen oder extrem starkem Hagel kann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen - die Reparaturkosten übersteigen dann den Wiederbeschaffungswert. Auch das stellt ein Gutachten fest. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.

Fiktive Abrechnung bei Hagelschäden

Sie müssen den Hagelschaden nicht zwingend reparieren lassen. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung erhalten Sie den im Gutachten ermittelten Betrag ausgezahlt - abzüglich Selbstbeteiligung - und entscheiden selbst, ob und wann Sie reparieren.

Voraussetzung dafür ist ein professionelles Gutachten. Ohne Gutachten keine fiktive Abrechnung. Beachten Sie: Bei fiktiver Abrechnung entfällt die Mehrwertsteuer - Sie erhalten den Nettobetrag.

Brauchen Sie ein Hagelschaden-Gutachten? Rufen Sie uns an: 0800 70 70 200. Wir sind kurzfristig für Sie da.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Gutachten bei Hagelschaden?

Bei einem Kaskoschaden beauftragt die Versicherung in der Regel einen eigenen Gutachter. Sie können aber auch selbst einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Schäden vollständig erfasst werden.

Kann ich den Hagelschaden auch ohne Reparatur abrechnen?

Ja. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den im Gutachten ermittelten Nettobetrag abzüglich Selbstbeteiligung ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Ein professionelles Gutachten ist dafür Voraussetzung.

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt bei einem Hagelschaden?

Nein. Hagelschäden werden über die Teilkasko reguliert. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt dabei vollständig erhalten - Sie werden nicht hochgestuft.

Fragen zu Ihrem Fall?

Unsere Sachverständigen beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos anrufen 0800 70 70 200 WhatsApp Schnell schreiben