BVSK-Honorarrechner: Gutachterhonorar nach Schadenhöhe ermitteln

Ein Kfz-Sachverständiger rechnet nicht nach Stunden ab, sondern nach der Höhe des Schadens. Geben Sie unten Ihre voraussichtliche Schadenhöhe ein - der Rechner zeigt Ihnen sofort, in welchem Rahmen sich das Grundhonorar nach der BVSK-Honorarbefragung bewegt.

Honorar berechnen

Zahl eingeben - das Ergebnis erscheint sofort.

Richtwert nach BVSK-Honorarbefragung, kein Angebot. Der Wert beschreibt das Grundhonorar. Nebenkosten wie Fahrt-, Foto-, Schreib- und Portokosten kommen hinzu. Verbindlich wird ein Betrag erst, wenn wir Ihren Fall kennen.

Lieber direkt fragen? 0800 70 70 200 - wir nennen Ihnen den Rahmen für Ihren Fall, bevor Sie etwas beauftragen.

Woraus sich das Honorar zusammensetzt

Kurz gesagt: Das Honorar besteht aus zwei Bausteinen. Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe und deckt die eigentliche Sachverständigenleistung ab - Besichtigung, Beweissicherung, technische Bewertung und das schriftliche Gutachten. Dazu kommen die Nebenkosten: Fahrt- und Anfahrtkosten, Foto- und Dokumentationskosten, Schreib- und Portokosten und, falls nötig, die Restwertermittlung. Erst beides zusammen ergibt die Gesamtkosten.

Für die Nebenkosten gibt es keine amtliche Gebührenordnung; sie werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet - Fahrtkosten etwa marktüblich mit rund 0,70 bis 1,10 Euro pro Kilometer. Bei einem unverschuldeten Unfall sind beide Bestandteile erstattungsfähig.

Warum überhaupt nach Schadenhöhe? Weil mit dem Schaden auch die Leistung wächst: mehr betroffene Bauteile, aufwendigere Kalkulation, mehr Dokumentation - und eine höhere Haftung des Sachverständigen für das, was er unterschreibt. Ein Gutachten über einen Streifschaden an der Tür ist in einer Stunde besichtigt; ein Strukturschaden mit Achsvermessung, Lackschichtmessung und Restwertrecherche nicht.

Es gibt keinen amtlichen Festpreis

Anders als bei Anwälten oder Ärzten existiert für Kfz-Sachverständige keine gesetzliche Gebührenordnung. Etabliert hat sich stattdessen die BVSK-Honorarbefragung: Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen befragt im Abstand von etwa zwei Jahren seine Mitglieder und stellt fest, welche Honorare am Markt tatsächlich üblich sind - gestaffelt nach Schadenhöhe. Die aktuell maßgebliche Befragung stammt aus 2024, die nächste Erhebung ist für 2026 vorgesehen.

Die Ergebnisse werden in Korridoren dargestellt (HB II bis HB V). Der ganz überwiegende Teil der Sachverständigen bewegt sich mit dem Grundhonorar zwischen HB II und HB IV - genau dieser Bereich gilt als marktüblich und wird von der Rechtsprechung herangezogen. Es bleibt aber eine Orientierungs-Erhebung, keine verbindliche Preisliste. Der Rechner oben bildet diesen Korridor ab, nicht mehr und nicht weniger.

Die vollständige Aufstellung mit allen Stufen, den Antworten auf die häufigsten Kostenfragen und dem Vergleich zwischen ADAC-Gutachter, freiem Sachverständigen und Versicherungsgutachter steht im Ratgeber Gutachterkosten: was ein Kfz-Gutachten kostet und wer es zahlt.

Wer das Honorar am Ende zahlt

Unverschuldeter Unfall: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt das Sachverständigenhonorar. Es ist Teil des Schadensersatzes nach § 249 BGB. Sie dürfen einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen und müssen sich nicht auf einen Partner-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung verweisen lassen. Wie die Abrechnung im Einzelnen läuft, steht im Glossar unter Haftpflichtgutachten.

Kaskoschaden oder selbstverschuldeter Unfall: Hier zahlt Ihre eigene Versicherung nach ihren Bedingungen - oder Sie selbst. Ob sich das Gutachten lohnt, hängt vom Schaden und von Ihrem Tarif ab; ein Anruf klärt das schneller als jede Tabelle.

Privates Wertgutachten: Beim Kauf, Verkauf, im Erbfall oder für die Versicherung beauftragen Sie selbst - dort gilt eine eigene Preislogik, siehe Wertgutachten.

Wenn die Versicherung das Honorar kürzt

Ein häufiges Muster: Die Regulierung läuft, aber der Sachverständige bekommt nur einen Teil seines Honorars erstattet - mit dem Hinweis, es liege über dem Üblichen. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass der Geschädigte kein Marktforscher ist: Er darf einen Sachverständigen beauftragen, dessen Honorar sich im üblichen Rahmen bewegt, und muss vorher keine Preise vergleichen. Genau dafür ist der Korridor der BVSK-Befragung der Maßstab.

Was Sie tun können, wenn gekürzt wird, haben wir ausführlich aufbereitet: Versicherung kürzt das Gutachten - was tun? und speziell zum Honorar: Sachverständigenhonorar und Kürzungen durch die Versicherung.

Häufige Fragen zum Gutachterhonorar

Was rechnet der BVSK-Honorarrechner aus?

Er ordnet eine eingegebene Schadenhöhe der passenden Honorarstufe zu und zeigt den Richtwert für das Grundhonorar, wie er sich aus der BVSK-Honorarbefragung ergibt. Der Rechner ersetzt kein Angebot: Was ein Gutachten im konkreten Fall kostet, hängt zusätzlich von den Nebenkosten und vom Aufwand ab.

Sind die Werte verbindlich?

Nein. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für Kfz-Sachverständige. Die BVSK-Honorarbefragung ist eine Erhebung unter den Mitgliedern des Verbandes und zeigt, welche Honorare am Markt üblich sind. Gerichte ziehen sie als Plausibilitätsmaßstab heran, verbindlich vorgeschrieben ist sie nicht.

Warum richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe und nicht nach Stunden?

Weil mit der Schadenhöhe auch der Umfang der Leistung steigt: mehr beschädigte Bauteile, aufwendigere Kalkulation, mehr Dokumentation, größere Haftung. Die Staffelung nach Schadenhöhe ist deshalb seit Jahrzehnten die branchenübliche Abrechnungsform und wird von der Rechtsprechung akzeptiert.

Sind die Nebenkosten im Rechner enthalten?

Nein. Der Rechner zeigt nur das Grundhonorar. Fahrt-, Foto-, Schreib- und Portokosten sowie gegebenenfalls die Restwertermittlung kommen als separate Positionen hinzu. Bei einem unverschuldeten Unfall sind auch sie erstattungsfähig.

Wer zahlt das Honorar am Ende?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers - das Sachverständigenhonorar ist Teil des Schadensersatzes nach § 249 BGB. Bei einem selbstverschuldeten Unfall, einem reinen Kaskoschaden oder einem privaten Wertgutachten tragen Sie die Kosten selbst.

Was gilt bei sehr kleinen Schäden?

Unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro erstattet die gegnerische Versicherung ein volles Gutachten in der Regel nicht - dort genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Oberhalb dieser Grenze ist ein Gutachten sinnvoll, weil es zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall erfasst.

Schaden schildern, Rahmen erfahren

Ein Rechner kann eine Schadenhöhe einordnen - Ihren Fall kennt er nicht. Wenn Sie wissen wollen, was ein Gutachten bei Ihnen konkret kostet, wer es zahlt und ob es sich überhaupt lohnt: kurz anrufen, wir sagen es Ihnen, bevor Sie etwas beauftragen.

0800 70 70 200 - kostenlos anrufen Schriftlich anfragen

Erreichbar Mo - Fr 07:00 - 22:00 Uhr, Sa/So 08:00 - 20:00 Uhr.

Anrufen 0800 70 70 200 WhatsApp Schnell schreiben