Schwacke-Liste / Schwacke-Automietpreisspiegel
Der Schwacke-Automietpreisspiegel ist eine jährlich aktualisierte Erhebung der Mietwagenpreise im deutschen Markt, gegliedert nach Postleitzahl, Fahrzeugklasse und Anmietdauer. Er dient vielen Gerichten als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO.
Die Schwacke GmbH erhebt jährlich Tarife der wichtigsten Vermietungsstellen in Deutschland und veröffentlicht sie nach Postleitzahlgebieten und Fahrzeugklassen. Gerichte stützen sich seit Jahren auf den Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage - die Werte gelten als „Normaltarif" im jeweiligen lokalen Markt.
Kritik kommt von Versicherern, die die Fraunhofer-Erhebung als Gegenwert ansehen. Der BGH hat sich nicht auf eine der beiden Quellen festgelegt - beide Tabellen sind geeignete Schätzgrundlagen. In der Praxis hat sich der „Fracke-Mix" durchgesetzt: Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer. Die Schwacke-Werte liegen tendenziell etwas höher als die Fraunhofer-Werte; bei kurzer Anmietung (3-7 Tage) ist die Differenz meist gering, bei langer Anmietung wächst sie. Online-Vermieter-Tarife (Sixt, Hertz, Europcar) zeigen heute oft niedrigere Werte als Schwacke - daraus wird vereinzelt eine Kürzung abgeleitet, was aber von den Gerichten unterschiedlich bewertet wird.
Häufige Fragen zu Schwacke-Liste / Schwacke-Automietpreisspiegel
Was ist die Schwacke-Liste?
Die Schwacke-Liste, genauer der Schwacke-Automietpreisspiegel, ist eine jährliche Erhebung der Mietwagenpreise in Deutschland, gegliedert nach Postleitzahl, Fahrzeugklasse und Anmietdauer. Gerichte nutzen sie als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO, um erstattungsfähige Mietwagenkosten nach einem Unfall zu bestimmen.
Was bedeutet Fahrzeugklasse nach Schwacke?
Schwacke ordnet jedes Fahrzeug einer Mietwagenklasse zu - meist Klasse 1 (Kleinstwagen) bis hinauf zur Oberklasse. Nach einem Unfall haben Sie Anspruch auf ein klassengleiches Mietfahrzeug; eine Klasse darunter gilt als zumutbar, eine Klasse höher tragen Sie in der Regel selbst.
Schwacke oder Fraunhofer - welche Tabelle gilt?
Der BGH hat sich auf keine der beiden Tabellen festgelegt; beide sind zulässige Schätzgrundlagen nach § 287 ZPO. In der Praxis setzt sich häufig der Fracke-Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer durch. Die Schwacke-Werte liegen dabei tendenziell etwas höher als die Fraunhofer-Werte.
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