Fraunhofer-Erhebung
Die Fraunhofer-Erhebung (Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO) erhebt im Auftrag der Versicherungswirtschaft Mietwagenpreise — sie liegt tendenziell unter den Schwacke-Werten und dient als Gegen-Schätzgrundlage.
Die Fraunhofer-Erhebung wird vom Fraunhofer IAO Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt. Erhoben werden über Internet- und Telefon-Anfragen die Tarife der wichtigsten Mietwagenfirmen — Methodik und Erhebungstiefe unterscheiden sich von Schwacke. Die Werte fallen tendenziell niedriger aus, weil Internet-Tarife und Frühbucher-Konditionen stärker einbezogen werden.
Versicherer berufen sich häufig auf Fraunhofer, um Mietwagenrechnungen zu kürzen. Gerichte akzeptieren beide Quellen als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO; in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gibt es keine Festlegung auf eine der beiden Tabellen. Praktisch hat sich das Mittel beider Tabellen („Fracke") durchgesetzt — Versicherer und Anwälte einigen sich oft auf diesen Wert, um den Streit zu vermeiden. Auch hier gilt: Maßgeblich ist der konkrete lokale Markt; der Geschädigte muss sich auf marktübliche Tarife, aber nicht auf den günstigsten Anbieter verweisen lassen.
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