Mobilität & Ausfall

Nutzungsausfallentschädigung

Wer sein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht nutzen kann und sich keinen Mietwagen nimmt, erhält pauschal pro Tag eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Tagessätze richten sich nach Fahrzeugklasse und Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch).

Die Nutzungsausfallentschädigung kompensiert den entgangenen Gebrauchsvorteil. Voraussetzung: Nutzungswille (das Fahrzeug wurde regelmäßig benötigt) und Nutzungsmöglichkeit (ein anderes eigenes Fahrzeug stand nicht zur Verfügung). Erstattungsfähig sind die Tage der unfallbedingten Ausfallzeit: Standzeit bis Reparaturbeginn (typ. 1–3 Tage Beweissicherung/Werkstatttermin), Reparaturdauer laut Gutachten, ggf. Wiederbeschaffungsdauer (typ. 12–14 Tage im Totalschaden).

Die Tagessätze orientieren sich an der Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle (jährlich aktualisiert) — Pkw je nach Klasse zwischen 27 € (Klein) und 175 € (Oberklasse). Bei Fahrzeugen über 5 Jahre alt erfolgt typischerweise eine Klassenherabstufung um eine Stufe, bei über 10 Jahren oft um zwei. Die Nutzungsausfallentschädigung ist alternativ zum Mietwagen — entweder Mietwagen ODER Nutzungsausfall, nie beides. Bei reinen Freizeitfahrzeugen (Wohnmobil, Cabrio) gelten teilweise andere Maßstäbe; im Personalbestand des Geschädigten muss aber eine echte Nutzungsverhinderung vorliegen.

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