Technik & Werkzeuge

Reparaturkosten (netto/brutto)

Reparaturkosten sind die kalkulierten oder tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs. Sie werden im Gutachten typischerweise sowohl netto als auch brutto ausgewiesen.

Die Reparaturkostenkalkulation umfasst: Arbeitslohn (Karosserie/Mechanik/Elektrik/Lackierung), Ersatzteile mit UPE-Aufschlag, Verbringungskosten zur Lackiererei, Kleinersatzteile (Pauschale), Sondermessungen (Achsmessung, Lackdickenmessung) und Lackmaterial. Die Kalkulation erfolgt mit etablierten Schadenkalkulationsprogrammen — DAT (Schwacke-Schadenrechner), Audatex/AudaPad oder KSR — auf Basis hinterlegter Hersteller-Arbeitswerte und Stundenverrechnungssätze des regionalen Markts.

Brutto und netto unterscheiden sich um den Mehrwertsteuersatz (19 %). Bei fiktiver Abrechnung wird netto erstattet (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB); bei konkreter Abrechnung wird die belegte MwSt zusätzlich erstattet. Reparaturkosten umfassen NICHT: Wertminderung, Sachverständigenhonorar, Nutzungsausfall — diese stehen als eigene Positionen daneben. Bei Bagatellgrenze (typisch 700–1.000 € netto) entfällt der Anspruch auf ein Vollgutachten — dort genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

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