Reparaturkosten (netto/brutto)
Reparaturkosten sind die kalkulierten oder tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs. Sie werden im Gutachten typischerweise sowohl netto als auch brutto ausgewiesen.
Die Reparaturkostenkalkulation umfasst: Arbeitslohn (Karosserie/Mechanik/Elektrik/Lackierung), Ersatzteile mit UPE-Aufschlag, Verbringungskosten zur Lackiererei, Kleinersatzteile (Pauschale), Sondermessungen (Achsmessung, Lackdickenmessung) und Lackmaterial. Die Kalkulation erfolgt mit etablierten Schadenkalkulationsprogrammen — DAT (Schwacke-Schadenrechner), Audatex/AudaPad oder KSR — auf Basis hinterlegter Hersteller-Arbeitswerte und Stundenverrechnungssätze des regionalen Markts.
Brutto und netto unterscheiden sich um den Mehrwertsteuersatz (19 %). Bei fiktiver Abrechnung wird netto erstattet (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB); bei konkreter Abrechnung wird die belegte MwSt zusätzlich erstattet. Reparaturkosten umfassen NICHT: Wertminderung, Sachverständigenhonorar, Nutzungsausfall — diese stehen als eigene Positionen daneben. Bei Bagatellgrenze (typisch 700–1.000 € netto) entfällt der Anspruch auf ein Vollgutachten — dort genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Verwandte Begriffe
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Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
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