Schadensermittlung

Verbringungskosten

Verbringungskosten entstehen, wenn das Unfallfahrzeug zur Spezialwerkstatt (typisch: Lackiererei) transportiert werden muss, weil die ausführende Karosseriewerkstatt keine eigene Lackiererei betreibt.

Viele Karosseriewerkstätten geben Lackierarbeiten an Lackieranstalten weiter und berechnen den dafür anfallenden Transport als Verbringungskosten. Üblich sind je nach Region 90–180 € pro Verbringung. Bei konkreter Abrechnung sind die belegten Beträge in voller Höhe erstattungsfähig.

Bei fiktiver Abrechnung sind Verbringungskosten erstattungsfähig, wenn sie im regionalen Markt typischerweise anfallen — also wenn auch eine fachgerechte, gleichwertige Reparatur in der Region nicht ohne Verbringung möglich ist. Der Sachverständige weist im Gutachten aus, ob die kalkulierende Werkstatt eine eigene Lackiererei betreibt oder ob Verbringung regional standardmäßig anfällt. Versicherer streichen Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung gelegentlich pauschal — das ist nicht haltbar, wenn das Gutachten die regionale Üblichkeit dokumentiert.

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