Schadensermittlung

UPE-Aufschlag

UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) sind regional übliche Werkstattzuschläge auf Ersatzteilpreise. Sie betragen je nach Region und Werkstatt typischerweise 10–25 %.

Werkstätten lagern Ersatzteile vor, halten Logistik und Garantieabwicklung vor und verlangen dafür einen Aufschlag auf die UPE des Herstellers. Bei konkreter Abrechnung sind UPE-Aufschläge auf der Reparaturrechnung ausgewiesen und in der Regel ohne Diskussion erstattungsfähig. Bei fiktiver Abrechnung hängt die Erstattung davon ab, ob solche Aufschläge im regionalen Markt typischerweise erhoben werden — was der Sachverständige im Gutachten begründen muss.

Der BGH hat klargestellt, dass UPE-Aufschläge auch fiktiv erstattungsfähig sein können, wenn sie regional üblich sind und der Geschädigte sich nicht wirksam auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen muss. Versicherer kürzen UPE-Aufschläge im Erstangebot häufig pauschal heraus — diese Kürzung ist nicht in allen Konstellationen tragbar. Anders bei selbstreparierender freier Werkstatt ohne typische UPE-Aufschläge: dort entfällt die Position naturgemäß.

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