UPE-Aufschlag
UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) sind regional übliche Werkstattzuschläge auf Ersatzteilpreise. Sie betragen je nach Region und Werkstatt typischerweise 10–25 %.
Werkstätten lagern Ersatzteile vor, halten Logistik und Garantieabwicklung vor und verlangen dafür einen Aufschlag auf die UPE des Herstellers. Bei konkreter Abrechnung sind UPE-Aufschläge auf der Reparaturrechnung ausgewiesen und in der Regel ohne Diskussion erstattungsfähig. Bei fiktiver Abrechnung hängt die Erstattung davon ab, ob solche Aufschläge im regionalen Markt typischerweise erhoben werden — was der Sachverständige im Gutachten begründen muss.
Der BGH hat klargestellt, dass UPE-Aufschläge auch fiktiv erstattungsfähig sein können, wenn sie regional üblich sind und der Geschädigte sich nicht wirksam auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen muss. Versicherer kürzen UPE-Aufschläge im Erstangebot häufig pauschal heraus — diese Kürzung ist nicht in allen Konstellationen tragbar. Anders bei selbstreparierender freier Werkstatt ohne typische UPE-Aufschläge: dort entfällt die Position naturgemäß.
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Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
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