Konkrete Abrechnung
Bei der konkreten Abrechnung legt der Geschädigte die tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Beschaffungskosten anhand der Rechnung vor und erhält diese erstattet — einschließlich der konkret gezahlten Mehrwertsteuer.
Die konkrete Abrechnung bildet das Gegenstück zur fiktiven Abrechnung: Statt das Gutachten als Maßstab zu nehmen, weist der Geschädigte seine tatsächlichen Aufwendungen nach. Vorteile: die volle Mehrwertsteuer wird erstattet (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind auf Rechnung belegt und damit erstattungsfähig, und der Geschädigte muss sich nicht auf günstigere Werkstätten verweisen lassen, solange seine Werkstattwahl angemessen war.
Folge: Wer mit Markenwerkstatt-Rechnung kommt, erhält in der Regel die volle Rechnung erstattet — auch wenn ein Sachverständiger niedrigere Kalkulationssätze als realistisch eingestuft hätte. Die Versicherung kann lediglich offensichtlich überhöhte Positionen kürzen, wenn der Geschädigte sie hätte erkennen können. Konkrete Abrechnung ist deshalb der Standardweg bei jüngeren Fahrzeugen, im Leasing und überall dort, wo die Markenbindung wichtig ist (Garantie, Wartungshistorie, Verkaufswert).
Verwandte Begriffe
- Fiktive Abrechnung Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte den im Gutachten kalkulierten Schaden auszahlen, ohne tatsächlich zu rep…
- Stundenverrechnungssatz Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis pro Arbeitsstunde, den eine Werkstatt für Karosserie-, Mechanik-, Elektrik- oder Lack…
- Werkstattbindung Bei Werkstattbindung gewährt die Versicherung einen Tarif-Rabatt (typisch 10–25 %), wenn der Versicherungsnehmer im Kaskofall i…
- Mehrwertsteuer-Erstattung Mehrwertsteuer wird im Schadensersatz nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist — bei konkreter Reparatur oder konkret…
Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
Zurück zur Glossar-Übersicht.