Schadensermittlung

Konkrete Abrechnung

Bei der konkreten Abrechnung legt der Geschädigte die tatsächlich angefallenen Reparatur- oder Beschaffungskosten anhand der Rechnung vor und erhält diese erstattet — einschließlich der konkret gezahlten Mehrwertsteuer.

Die konkrete Abrechnung bildet das Gegenstück zur fiktiven Abrechnung: Statt das Gutachten als Maßstab zu nehmen, weist der Geschädigte seine tatsächlichen Aufwendungen nach. Vorteile: die volle Mehrwertsteuer wird erstattet (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), UPE-Aufschläge und Verbringungskosten sind auf Rechnung belegt und damit erstattungsfähig, und der Geschädigte muss sich nicht auf günstigere Werkstätten verweisen lassen, solange seine Werkstattwahl angemessen war.

Folge: Wer mit Markenwerkstatt-Rechnung kommt, erhält in der Regel die volle Rechnung erstattet — auch wenn ein Sachverständiger niedrigere Kalkulationssätze als realistisch eingestuft hätte. Die Versicherung kann lediglich offensichtlich überhöhte Positionen kürzen, wenn der Geschädigte sie hätte erkennen können. Konkrete Abrechnung ist deshalb der Standardweg bei jüngeren Fahrzeugen, im Leasing und überall dort, wo die Markenbindung wichtig ist (Garantie, Wartungshistorie, Verkaufswert).

Verwandte Begriffe

Schadensfall klären lassen

Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.

Kostenlos anrufen: 0800 70 70 200 Kontakt & Online-Anfrage

Zurück zur Glossar-Übersicht.

Anrufen 0800 70 70 200 WhatsApp Schnell schreiben