Schadensermittlung

Stundenverrechnungssatz

Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis pro Arbeitsstunde, den eine Werkstatt für Karosserie-, Mechanik-, Elektrik- oder Lackierarbeiten berechnet. Er ist marken-, region- und gewerkabhängig und einer der größten Hebel im Schadenwert.

Der Sachverständige legt bei der Kalkulation die mittleren Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt im regionalen Markt zugrunde — laut BGH ist das auch bei fiktiver Abrechnung der grundsätzlich gültige Ausgangspunkt. Die Sätze variieren erheblich: Karosserie-Stunden liegen je nach Region und Marke typisch zwischen 120 und 195 € netto; Lackier-Stunden eher zwischen 140 und 220 €; Mechanik teils niedriger, teils gleichauf.

Bei der Verweisung auf eine günstigere freie Fachwerkstatt verlangt der BGH („Porsche-Urteil" VI ZR 91/09): Die Alternativwerkstatt muss qualitativ gleichwertig sein, „mühelos und ohne Weiteres zugänglich" und für den Geschädigten zumutbar (Garantieerhalt, Scheckheft, Markenbindung). Fahrzeuge im Garantiezeitraum oder mit lückenlosem Markenwerkstatt-Service-Heft sind in der Regel von der Verweisung ausgenommen. Der Schädiger trägt die Darlegungs- und Beweislast für die konkrete Zumutbarkeit der Alternativwerkstatt.

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