Versicherungsrecht

Werkstattbindung

Bei Werkstattbindung gewährt die Versicherung einen Tarif-Rabatt (typisch 10–25 %), wenn der Versicherungsnehmer im Kaskofall in einer Partnerwerkstatt reparieren lässt. Bei Haftpflichtschäden gegen Dritte greift die Bindung nicht.

Werkstattbindung ist ein Tarifmerkmal der Kaskoversicherung: Der Versicherungsnehmer akzeptiert vertraglich, dass die Versicherung im Schadensfall die Reparaturwerkstatt vorgibt. Im Gegenzug gibt es einen Rabatt auf die Kasko-Prämie. Die Partnerwerkstätten sind typischerweise freie Fachwerkstätten mit Servicevertrag, die zu Sonderkonditionen für die Versicherung arbeiten.

Wichtig: Werkstattbindung gilt NUR im Kaskoschaden (eigene Versicherung) — im Haftpflichtschaden (gegnerische Versicherung) kann der Geschädigte seine Werkstatt frei wählen, weil dort der Schadensersatzanspruch nach BGB greift und nicht das vertragliche AKB-Regelwerk. Vorteile der Werkstattbindung: schnelle Abwicklung, Reparaturkostengarantie, oft Hol-/Bring-Service. Nachteile: Markenwerkstatt-Vorgaben des Herstellers entfallen (Garantie, Scheckheft, Wiederverkaufswert können leiden), Wahlfreiheit eingeschränkt, bei Premium-Fahrzeugen oft nicht sinnvoll. Bei Verstoß gegen die Werkstattbindung kann die Versicherung die Erstattung auf den Partnerwerkstattpreis kürzen.

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