Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der Eigenanteil des Versicherungsnehmers an jedem Kaskoschaden — sie reduziert die Prämie, wird im Schadensfall vom Auszahlungsbetrag abgezogen und ist bei fremdverschuldetem Unfall vom Schädiger zu ersetzen.
Die SB ist ein Tarifhebel der Kaskoversicherung: Höhere SB → niedrigere Prämie. Übliche Stufen sind 150 €, 300 €, 500 €, 1.000 € und 2.500 €. Bei einem Schaden behält die Versicherung die SB ein. Beispiel: Kaskoschaden 4.800 €, SB 500 € → Auszahlung 4.300 €.
Wichtig: Im fremdverschuldeten Haftpflichtfall, in dem der Geschädigte aus Geschwindigkeitsgründen vorab seine Vollkasko in Anspruch nimmt, ist die SB ein eigenständiger Schadensposten gegenüber dem Schädiger — sie wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet (§ 86 VVG, Quotenvorrecht). Versicherer können bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit (Trunkenheit, Handy am Steuer, Rotlicht) die Leistung nach § 81 VVG anteilig oder vollständig kürzen — die SB greift dann zusätzlich. Teilkasko hat oft eine separate, niedrigere SB; Glasbruch hat in vielen Tarifen 0 € SB bei Reparatur (statt Austausch).
Verwandte Begriffe
- Quotenvorrecht (§ 86 VVG) Hat eine Versicherung Leistungen erbracht und macht sie Regress gegen den Schädiger geltend, bleibt dem Geschädigten ein Vorrec…
- Vollkasko vs. Teilkasko Die Teilkasko deckt definierte Risiken wie Diebstahl, Brand, Wildschaden, Glasbruch, Sturm und Hagel. Die Vollkasko schließt zu…
- Werkstattbindung Bei Werkstattbindung gewährt die Versicherung einen Tarif-Rabatt (typisch 10–25 %), wenn der Versicherungsnehmer im Kaskofall i…
- Schadenfreiheitsklasse (SF) Die Schadenfreiheitsklasse (SF) ist ein Tarifmerkmal der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, das schadenfreie Jahre belohnt…
Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
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