Erste Schritte nach dem Unfall
Direkt nach einem Verkehrsunfall gilt es, besonnen zu handeln. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab, leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe und rufen Sie die Polizei, wenn es Verletzte gibt oder der Schaden erheblich ist. Dokumentieren Sie die Unfallstelle mit Fotos und tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus: Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen.
Ganz wichtig: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab - weder mündlich noch schriftlich. Was am Unfallort gesagt wird, kann später gegen Sie verwendet werden. Beschränken Sie sich auf die Sachverhaltsaufnahme und überlassen Sie die Schuldfrage den Fachleuten.
Bereits in dieser Phase sollten Sie einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen kontaktieren. Je schneller der Schaden begutachtet wird, desto besser ist Ihre Beweislage. Rufen Sie das Sachverständigenbüro Souleiman an unter 0800 70 70 200 - wir sind in Notfällen auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar und häufig noch am selben Tag bei Ihnen.
Meldepflichten gegenüber der Versicherung
Nach einem Unfall haben Sie Meldepflichten gegenüber Ihrer eigenen KFZ-Versicherung. In der Regel müssen Sie den Unfall innerhalb von einer Woche Ihrer Versicherung melden. Bei schweren Unfällen oder Personenschäden empfiehlt sich eine sofortige Meldung. Viele Versicherungsverträge sehen vor, dass eine verspätete Meldung zu Nachteilen führen kann.
Die Schadensmeldung sollte folgende Informationen enthalten: Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls, beteiligte Fahrzeuge und Personen, eine Beschreibung des Unfallhergangs sowie die Kontaktdaten der Beteiligten. Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht, wenn er am Unfallort ausgefüllt wurde - er enthält alle relevanten Angaben in strukturierter Form.
Beachten Sie: Die Meldung an Ihre eigene Versicherung ist ganz gleich, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht. Auch als unverschuldeter Geschädigter sollten Sie Ihre Versicherung informieren. Ihre Ansprüche richten sich dann allerdings gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Ansprüche geltend machen
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls stehen Ihnen umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Diese umfassen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Ab- und Anmeldekosten sowie Gutachterkosten und Anwaltskosten.
Ein häufiger Fehler ist, sich mit dem ersten Angebot der gegnerischen Versicherung zufriedenzugeben. Versicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen und haben ein Interesse daran, möglichst wenig zu zahlen. Ein professionelles Unfallgutachten beziffert Ihren tatsächlichen Schaden nachvollziehbar und ist die beste Grundlage, um Ihre vollständigen Ansprüche durchzusetzen.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Viele Versicherungen bieten schnelle Regulierungen an, die deutlich unter dem tatsächlichen Schadenwert liegen. Nehmen Sie sich die Zeit, ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen und bei Bedarf anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen - die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Häufige Fehler vermeiden
Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall gibt es einige typische Fehler, die Ihnen teuer zu stehen kommen können. Der häufigste Fehler: Sie akzeptieren den Gutachter, den die gegnerische Versicherung Ihnen schickt. Dieser Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung - nicht in Ihrem. Bestehen Sie auf Ihr Recht auf einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen.
Ein weiterer Fehler ist die vorschnelle Reparatur. Wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, bevor ein Gutachten erstellt wurde, verschwindet die Beweisgrundlage. Lassen Sie immer zuerst den Schaden professionell dokumentieren. Gleiches gilt für voreilige Einigungen: Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor Sie den tatsächlichen Schadensumfang kennen.
Unser Rat: Lassen Sie sich von Anfang an professionell beraten. Das Sachverständigenbüro Souleiman unterstützt Sie bei jedem Schritt - von der Begutachtung bis zur vollständigen Regulierung. Die Erstberatung ist kostenlos: 0800 70 70 200.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, den Unfall meiner Versicherung zu melden?
In der Regel müssen Sie den Unfall innerhalb einer Woche bei Ihrer eigenen KFZ-Versicherung melden. Bei Personenschäden oder schweren Unfällen empfiehlt sich eine sofortige Meldung. Eine verspätete Meldung kann je nach Vertrag zu Leistungskürzungen führen.
Muss ich das Regulierungsangebot der Versicherung annehmen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, das erste Angebot der Versicherung zu akzeptieren. Häufig liegen diese Angebote deutlich unter dem tatsächlichen Schadenwert. Lassen Sie ein professionelles Gutachten erstellen und prüfen Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche, bevor Sie einer Regulierung zustimmen.