Schadensermittlung

Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Er gibt an, welchen Betrag der Geschädigte zusätzlich zum Verkaufserlös des Unfallfahrzeugs benötigt, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die zentrale Auszahlungsgröße im Totalschadenfall: Übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung die 130-Prozent-Schwelle des Wiederbeschaffungswerts (oder verzichtet der Geschädigte auf Reparatur), wird auf Basis Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet. Die Formel ist also: WBW − RW = Wiederbeschaffungsaufwand.

Bei der Mehrwertsteuer gilt § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB: Bei fiktiver Abrechnung im Totalschaden wird der WBW grundsätzlich netto angesetzt, da keine Mehrwertsteuer angefallen ist; kauft der Geschädigte konkret ein Ersatzfahrzeug, wird die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer (regelbesteuert, differenzbesteuert oder von privat ohne MwSt) erstattet - höchstens jedoch der im Gutachten ausgewiesene marktübliche Mehrwertsteuersatz. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die einfachste, transparente Größe - kein Werkstattaufwand, kein UPE, keine Verbringung, sondern: Kaufpreis Ersatz minus Verkaufserlös Wrack.

Häufige Fragen zu Wiederbeschaffungsaufwand

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Bruttopreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs beim seriösen Händler. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert minus Restwert - also der Betrag, der Ihnen nach dem Verkauf des Unfallwagens noch zum Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs fehlt. Nur dieser Aufwand wird im Totalschaden ausgezahlt.

Wie berechnet man den Wiederbeschaffungsaufwand?

Wiederbeschaffungsaufwand gleich Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Beträgt der Wiederbeschaffungswert 14.900 Euro und der Restwert 4.300 Euro, liegt der Wiederbeschaffungsaufwand bei 10.600 Euro. Diese Größe ist im wirtschaftlichen Totalschaden der maßgebliche Auszahlungsbetrag der gegnerischen Versicherung - den Restwert deckt der Erlös aus dem Verkauf Ihres Unfallfahrzeugs.

Wird beim Totalschaden der Wiederbeschaffungswert oder der Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt?

Beim wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand, nicht den vollen Wiederbeschaffungswert. Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, weil Ihnen der Verkaufserlös des Unfallfahrzeugs bleibt - so werden Sie weder doppelt entschädigt noch schlechter gestellt. Bei fiktiver Abrechnung ohne Wiederbeschaffung wird zudem auf Netto-Basis gerechnet.

Welche Rolle spielt der Restwert beim Wiederbeschaffungsaufwand?

Der Restwert ist der noch erzielbare Verkaufswert Ihres beschädigten Fahrzeugs auf dem regionalen Markt. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um den Wiederbeschaffungsaufwand zu errechnen. Verkaufen Sie das Wrack zum im Gutachten genannten Restwert, ist Ihr Schaden mit dem ausgezahlten Wiederbeschaffungsaufwand vollständig ausgeglichen.

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