Schadenkalkulationsprogramme (DAT, Audatex, KSR)
Schadenkalkulationsprogramme sind Branchen-Software-Lösungen zur Berechnung von Reparaturkosten. DAT (Deutsche Automobil Treuhand), Audatex/Solera und KSR (Kfz-Schaden-Rechner) sind die am weitesten verbreiteten Systeme in Deutschland.
Die drei großen Schadenkalkulationsprogramme greifen auf Hersteller-Datenbanken zu: Arbeitswerte (AW) pro Tätigkeit, Reparaturwege, Lackmengen, Ersatzteilkataloge mit UPE-Preisen, Stundenverrechnungssätze je Region. Sie sind die technische Basis fast aller Sachverständigengutachten und Werkstattkalkulationen im deutschen Schadensmarkt.
DAT (Schwacke-Gruppe) ist Marktführer bei freien Sachverständigen und kleinen Werkstätten; Audatex (Solera) ist stark in der Markenwerkstatt-Welt und bei großen Versicherern verbreitet; KSR (CARMASTER) ist in einigen Werkstattnetzen verankert. Die Ergebnisse der Programme weichen selten nennenswert voneinander ab, sofern die Eingabeparameter (Reparaturweg, Stundensatz) gleich gewählt werden. Versicherer setzen oft eigene Kalkulationen ein, die auf den gleichen Datenbanken aufsetzen, aber mit anderen Stundensatz-Vorgaben oder „Plausibilitätskürzungen" arbeiten — diese werden im Schadensprozess häufig vom Sachverständigengutachten überstimmt.
Verwandte Begriffe
- Reparaturkosten (netto/brutto) Reparaturkosten sind die kalkulierten oder tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs…
- Stundenverrechnungssatz Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis pro Arbeitsstunde, den eine Werkstatt für Karosserie-, Mechanik-, Elektrik- oder Lack…
- Reparaturweg Der Reparaturweg beschreibt die im Gutachten festgelegten Schritte zur fachgerechten Wiederherstellung — von der Demontage über…
- UPE-Aufschlag UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) sind regional übliche Werksta…
Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
Zurück zur Glossar-Übersicht.