Technik & Werkzeuge

Reparaturweg

Der Reparaturweg beschreibt die im Gutachten festgelegten Schritte zur fachgerechten Wiederherstellung — von der Demontage über das Richten bzw. Tauschen bis zur Lackierung und Endmontage.

Der Sachverständige legt den Reparaturweg auf Basis der herstellerseitig vorgegebenen Reparaturmethoden fest. Dabei wird zwischen Richten und Ersetzen unterschieden: Karosserieteile sind je nach Hersteller-Vorgabe entweder ersatzpflichtig (z. B. Hochfeststahl bei Längsträgern → IMMER ersetzen) oder richtbar (Außenhautteile bei moderaten Beulen). Lackdicken-Toleranzen, Crashzonen-Vorgaben und Zerstörungsprüfungen geben den Rahmen.

Der Reparaturweg ist die Grundlage der Kostenkalkulation. Abweichungen gefährden die Schadensregulierung: Wer billiger reparieren lässt als vom Sachverständigen kalkuliert (z. B. richten statt tauschen), riskiert technische Wertminderung, Garantieverlust und im Rahmen der 130-Prozent-Regel den vollständigen Verlust des Mehraufwands über 100 % WBW. Wer teurer reparieren lässt als kalkuliert, bekommt den Mehrbetrag in der Regel nicht erstattet, sofern die Mehrarbeit nicht durch unfallbedingt entdeckte Folgeschäden ausgelöst wurde. Der Reparaturweg wird im Gutachten Position für Position dokumentiert — Werkstätten können das Dokument als Arbeitsanweisung 1:1 übernehmen.

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