Gefährdungshaftung
Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftungsform — sie knüpft allein an die Verwirklichung einer typischen Gefahr (z. B. Betrieb eines Kraftfahrzeugs) an und gilt unabhängig von Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Gefährdungshaftung ist das Gegenstück zur Verschuldenshaftung (§§ 823 ff. BGB) und kommt zur Anwendung, wo der Gesetzgeber bestimmte Tätigkeiten als so gefährlich ansieht, dass derjenige, der die Gefahr eröffnet, für daraus entstehende Schäden auch ohne Verschulden einstehen muss. Im Verkehrsrecht ist die zentrale Vorschrift § 7 StVG (Kraftfahrzeughalter). Daneben existieren Gefährdungshaftungstatbestände in vielen anderen Gesetzen: § 33 LuftVG (Luftfahrzeughalter), § 1 ProdHaftG (Produkthaftung), § 1 HaftPflG (Bahnhalter), § 22 WHG (Gewässerverunreiniger), § 25 AtG (Atomanlagenbetreiber).
In der Praxis bedeutet das: Auch wenn der Schädiger alles richtig gemacht hat — kein Verschulden, kein Verstoß, keine Sorgfaltspflichtverletzung — haftet er, sobald sich die spezifische Gefahr realisiert. Begrenzungen ergeben sich aus „höherer Gewalt" und der Haftungshöchstsumme (z. B. § 12 StVG bei Personenschäden bis 5 Mio. €/Sachschäden 1 Mio. €). Bei der Quotelung zwischen mehreren Haltern (z. B. zwei kollidierende Fahrzeuge) wird die jeweilige Betriebsgefahr abgewogen — typisch je 50 %, mit Verschiebung bei nachgewiesener Mehrgefahr (z. B. Schwerlastzug 70 % vs. Pkw 30 %).
Verwandte Begriffe
- Halterhaftung (§ 7 StVG) Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstehen — gerege…
- Pflichtversicherung (KfzPflVG) Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs in Deutschland muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten — gereg…
- Mitverschulden (§ 254 BGB) Hat der Geschädigte am Unfall mitgewirkt — etwa durch Geschwindigkeitsverstoß, mangelnde Aufmerksamkeit oder ungebuchten Sicher…
- Direktanspruch (§ 115 VVG) Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann seinen Schadensersatzanspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Schädiger…
Schadensfall klären lassen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.
Zurück zur Glossar-Übersicht.