Regress
Regress ist der Rückgriff einer Versicherung auf den Schädiger, nachdem sie an den Geschädigten geleistet hat. Der Anspruch geht kraft Gesetzes (§ 86 VVG) oder vertraglich (Kasko-AKB) auf die Versicherung über — sie tritt damit in die Position des Geschädigten ein.
Regress ist das Spiegelbild jeder Versicherungsleistung: Wer als Versicherer für seinen Versicherungsnehmer einspringt, kann sich beim eigentlichen Schädiger holen, was an Schadensersatz aus dem Vermögen des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherung zu erlangen ist. In der Kraftfahrt-Haftpflicht ist der Regress gesetzlich geregelt: Hat ein Versicherer für seinen Versicherungsnehmer gezahlt, der den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat (z. B. Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht), kann er bei diesem Regress nehmen — typische Obergrenze 5.000 € pro Pflichtverletzung, in Härtefällen bis 10.000 € (§ 5 KfzPflVV).
In der Kaskoversicherung erfolgt der Regress oft gegen den Schädiger des Dritten: Wenn die Vollkasko zahlt und der Unfall fremdverschuldet war, holt sich der Versicherer das Geld vom Haftpflichtversicherer des Schädigers über das sogenannte Teilungsabkommen oder direkt zurück. Für den Geschädigten unsichtbar im Hintergrund — relevant wird es nur, wenn die SF-Rückstufung in der Kasko bleibt, weil dort keine Wiederherstellung der ursprünglichen SFK greift.
Verwandte Begriffe
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Schadensfall klären lassen
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