Gutachten-Arten

Oldtimergutachten

Das Oldtimergutachten bewertet historische Fahrzeuge — typischerweise zur Zulassung mit H-Kennzeichen nach § 23 StVZO, für die Wertfestlegung in der Kasko, für Verkauf oder Erbfälle.

Für ein H-Kennzeichen verlangt § 23 StVZO ein Fahrzeug von mindestens 30 Jahren mit weitgehend originaler Substanz und „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut"-Charakter. Das Oldtimergutachten dokumentiert Zustand (Notenstufen 1 bis 5, üblicherweise nach DEUVET- oder Classic-Data-Schema), Originalität, Reparaturhistorie und Modifikationen. Erst ab Zustandsnote 3 (oder besser) wird ein H-Kennzeichen typischerweise zuerkannt; Note 4–5 oder erkennbare Modifikationen außerhalb der Epoche stehen entgegen.

Unabhängig vom H-Kennzeichen ist das Oldtimergutachten für Versicherung und Verkauf relevant: Spezialversicherer wie OCC, Allianz Classic oder Mannheimer verlangen eine aktuelle Wertfeststellung (Marktwert), die jährlich oder alle paar Jahre erneuert wird. Der Marktwert wird typischerweise als „Wiederbeschaffungswert" für vergleichbare Fahrzeuge in vergleichbarem Zustand ermittelt — Quellen: Auktionsergebnisse, Händlerinserate, Classic-Data-Tabellen. Der „Wertgutachter" für Oldtimer braucht spezielles Fachwissen und Quellenzugang; das Schadensgutachten unterscheidet sich davon technisch wenig, der Marktwertteil ist aber aufwendiger.

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Schadensfall klären lassen

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