Gutachten-Arten

Wertgutachten

Das Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs für Zwecke jenseits eines Schadensfalls — etwa Kauf, Verkauf, Steuer, Erbfall, Scheidung oder Sicherungsübereignung.

Beim Wertgutachten geht es nicht um Schadenshöhe, sondern um Wertfestlegung: Marktwert (Händlereinkauf), Händlerverkaufswert (Wiederbeschaffungswert) oder Privatverkaufswert. Verwendet werden DAT-/Schwacke-Datenbanken, Auktionsergebnisse, Inseratspreise, ergänzt um Zustandsanalyse und Vergleichsmarktbeobachtung. Bei Steuer und Erbfall hat das Wertgutachten Beweisfunktion gegenüber Finanzamt und Nachlassgericht.

Das Wertgutachten kann auch Vorgaben für Sicherungsübereignungen oder Bankfinanzierungen erfüllen — Banken verlangen für Großkredite gegen Sicherheit gelegentlich eine sachverständige Wertfeststellung. Bei Scheidungsfällen ist es üblich, das Wertgutachten kurz vor dem Stichtag (Zustellung Scheidungsantrag) erstellen zu lassen, um den maßgeblichen Wert für den Zugewinnausgleich zu fixieren. Honorar typisch 280–650 € netto je nach Fahrzeugklasse und Komplexität.

Verwandte Begriffe

Schadensfall klären lassen

Sie haben einen unverschuldeten Unfall? Wir prüfen Schaden, Wertminderung und Anspruchshöhe und erstellen das Gutachten in der Regel binnen 24 Stunden nach Begutachtung. Bei klarer Haftungslage trägt die gegnerische Versicherung das Honorar.

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