Schadensermittlung

Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug allein durch die Unfalleigenschaft erleidet — auch nach fachgerechter, vollständiger Reparatur. Sie spiegelt das Misstrauen des Marktes gegenüber Unfallfahrzeugen wider und wird im Schadensgutachten als eigene Position ausgewiesen.

Die merkantile Wertminderung berücksichtigt, dass ein reparierter Unfallwagen im Gebrauchtmarkt typischerweise unter einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug bleibt — selbst wenn die Reparatur einwandfrei ausgeführt wurde. Maßgeblich sind Alter, Laufleistung, Schadensumfang, Vorschäden und Marktsegment. In der Praxis werden Verfahren wie Ruhkopf/Sahm, BVSK oder Halbgewachs herangezogen; das Sachverständigengutachten begründet die Wahl und nennt die Eckwerte. Anspruchsgrundlage ist § 251 Abs. 1 BGB als Ausgleich des nicht durch Reparatur behebbaren Vermögensschadens.

Die Wertminderung steht dem Geschädigten auch bei fiktiver Abrechnung zu, sie ist nicht an einen tatsächlichen Verkauf gekoppelt. Sie wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ausgezahlt — also „on top". Erfasst werden in der Regel Fahrzeuge bis etwa fünf Jahre Alter und 100.000 km, bei jüngeren Premium-Fahrzeugen auch darüber. Bagatellschäden (z. B. reine Lackkratzer ohne Substanzschaden) lösen typischerweise keinen Anspruch aus.

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