Was ist eine Unfallrekonstruktion?
Bei einer Unfallrekonstruktion analysiert ein KFZ-Sachverständiger den Unfallhergang anhand technischer Spuren. Er untersucht die Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen, wertet Bremsspuren, Splittermuster und Endpositionen aus und berechnet Geschwindigkeiten, Aufprallwinkel und Bewegungsabläufe.
Ziel ist es, den Unfallhergang objektiv zu rekonstruieren - unabhängig von den Aussagen der Beteiligten. Die Technik lügt nicht: Deformationsmuster, Kratzspuren und Energieabsorption folgen physikalischen Gesetzen, die sich berechnen lassen.
Das Ergebnis ist ein Unfallrekonstruktionsgutachten, das den Hergang nachvollziehbar darstellt und vor Gericht als Beweismittel verwendet werden kann.
Wann ist eine Unfallrekonstruktion nötig?
Eine Unfallrekonstruktion wird dann relevant, wenn die Schuldfrage strittig ist. Typische Situationen:
Aussage gegen Aussage: Beide Beteiligten behaupten, Grün gehabt zu haben. Beide sagen, der andere sei zu schnell gefahren. Ohne technische Analyse bleibt es beim Wort des einen gegen das Wort des anderen.
Versicherung bestreitet die Schuld: Die gegnerische Versicherung weigert sich zu zahlen, weil sie ihren Versicherungsnehmer für unschuldig hält. Eine Rekonstruktion kann die tatsächliche Schuld belegen.
Gerichtsverfahren: Wenn die Schadensregulierung vor Gericht landet, beauftragt das Gericht häufig einen Sachverständigen mit der Unfallrekonstruktion. Aber auch als Privatgutachten können Sie eine Rekonstruktion beauftragen, um Ihre Position zu stärken.
Verdacht auf gestellten Unfall: Versicherungen beauftragen Rekonstruktionsgutachten, wenn sie einen provozierten oder gestellten Unfall vermuten. Ein Rekonstruktionsgutachten kann solche Vorwürfe widerlegen.
Wie läuft eine Unfallrekonstruktion ab?
Der Ablauf gliedert sich in mehrere Phasen:
Spurensicherung: Der Sachverständige begutachtet die beteiligten Fahrzeuge. Er dokumentiert alle Beschädigungen, vermisst Deformationen und untersucht Anstrichmuster und Materialübertragungen. Falls möglich, werden auch die Unfallstelle und Bremsspuren analysiert.
Technische Analyse: Anhand der Spurenlage berechnet der Sachverständige die Kollisionsgeschwindigkeiten, den Aufprallwinkel, die Anstoßkonfiguration und die Bewegungsabläufe vor, während und nach der Kollision. Dabei kommen spezielle Berechnungsprogramme zum Einsatz.
Plausibilitätsprüfung: Der Gutachter prüft, ob die Aussagen der Beteiligten mit den technischen Spuren übereinstimmen. Passen die Schäden zum geschilderten Hergang? Sind die angegebenen Geschwindigkeiten plausibel?
Gutachten: Das Ergebnis wird in einem detaillierten Gutachten zusammengefasst - mit Berechnungen, Skizzen, Fotodokumentation und einer klaren Schlussfolgerung zum Unfallhergang.
Kompatibilitätsprüfung: Passen die Schäden zusammen?
Ein wichtiger Teilaspekt der Unfallrekonstruktion ist die Kompatibilitätsprüfung. Der Sachverständige untersucht, ob die Schäden an beiden Fahrzeugen zueinander passen. Stimmen Anstoßhöhen, Kontaktbreiten und Spurenverläufe überein?
Diese Prüfung ist besonders relevant, wenn der Verdacht auf einen manipulierten Unfall besteht. Bei gestellten Unfällen stimmen die Schäden häufig nicht mit dem angeblichen Hergang überein - die Physik lässt sich nicht fälschen.
Auch bei Unfällen mit mehreren Beteiligten klärt die Kompatibilitätsprüfung, welche Schäden welchem Anstoß zuzuordnen sind. Das ist wichtig für die Verteilung der Schadensersatzansprüche.
Unfallrekonstruktion beim Sachverständigenbüro Souleiman
Das Sachverständigenbüro Souleiman führt Unfallrekonstruktionen professionell und gerichtsfest durch. Unsere Sachverständigen verfügen über die nötige Ausbildung, Erfahrung und technische Ausstattung für eine fundierte Analyse.
Wir erstellen Rekonstruktionsgutachten sowohl im Privatauftrag als auch als Gerichtsgutachten. Jedes Gutachten ist nachvollziehbar, detailliert dokumentiert und hält auch einer kritischen Prüfung vor Gericht stand.
Sie benötigen eine Unfallrekonstruktion? Kontaktieren Sie uns: 0800 70 70 200. Wir sind an fünf Standorten für Sie erreichbar: Bremen, Hannover, Dortmund, Berlin und Nordhorn. Die Erstberatung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Wer bezahlt eine Unfallrekonstruktion?
Bei einem Gerichtsgutachten trägt zunächst die Partei die Kosten, die das Gutachten beantragt hat - am Ende zahlt in der Regel der Verlierer. Bei einem unverschuldeten Unfall können die Kosten eines Privatgutachtens als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Wie lange dauert eine Unfallrekonstruktion?
Die Besichtigung der Fahrzeuge dauert in der Regel einige Stunden. Die Auswertung und Gutachtenerstellung nimmt je nach Komplexität ein bis drei Wochen in Anspruch. Bei Eilbedarf können wir den Prozess beschleunigen.
Kann eine Unfallrekonstruktion auch nachträglich gemacht werden?
Ja, eine Rekonstruktion ist auch Wochen oder Monate nach dem Unfall möglich - solange die Fahrzeuge noch im beschädigten Zustand vorliegen oder zumindest ausreichend fotografisch dokumentiert wurden. Je früher, desto besser, da Spuren verblassen können.