Versicherungsrecht

Rückstufung

Die Rückstufung ist die Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadensfall — sie führt über Jahre zu höheren Versicherungsprämien und ist oft der größere wirtschaftliche Schaden als der eigentliche Schadensbetrag.

Die Rückstufung erfolgt automatisch zum jeweils kommenden Versicherungsjahr nach einem schadensauslösenden Ereignis: bei Haftpflicht-Eigenverschulden, bei Inanspruchnahme der Vollkasko, in vielen Tarifen aber NICHT bei reiner Teilkasko-Leistung (z. B. Wildschaden, Glasbruch, Diebstahl). Wie viele SF-Stufen verloren gehen, regelt die Rückstufungstabelle des konkreten Versicherers — Sprünge von 5 bis 12 Stufen sind üblich; bei SF-25 nach unten in SF 4 keine Seltenheit.

Die Rückstufung wirkt nach: Wer von SF 22 auf SF 7 fällt, braucht 15 Jahre schadenfreien Fahrens, um die alte Stufe wieder zu erreichen. Mehrkosten kumulieren sich. In der Schadenpraxis bedeutet das: Bei kleinen Eigenschäden (z. B. Parkrempler 1.400 €) lohnt sich die Selbstzahlung oft mehr als die Versicherungsinanspruchnahme — eine Rückstufungs-Vorabkalkulation des Versicherers hilft bei der Entscheidung. Manche Versicherer bieten einen „Rabattretter": Bei sehr hoher SF-Klasse kommt es zu keiner oder geringer Rückstufung, der erste Schadensfall wird quasi „verziehen".

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