Ihr KFZ-Sachverständiger in Bremen
Haftpflichtgutachten Bremen – wenn die Gegenseite haftet
Ein Haftpflichtgutachten ist das richtige Gutachten, wenn Sie in Bremen unverschuldet in einen Unfall geraten sind und die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss. Im Gegensatz zum Kaskogutachten, das Ihre eigene Versicherung beauftragt, beauftragen Sie das Haftpflichtgutachten selbst und unabhängig – die Kosten trägt nach § 249 BGB in der Regel die Gegenseite.
Wir erstellen Ihr Haftpflichtgutachten so, dass alle ersatzfähigen Positionen sauber belegt sind: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie eine eventuelle Reparaturbestätigung. Genau diese Posten kürzen Versicherer ohne unabhängiges Gutachten gern – mit einem belastbaren Haftpflichtgutachten aus Bremen sichern Sie Ihren vollen Anspruch ab. Mehr zur Kostenfrage finden Sie unter Gutachterkosten; was ein Haftpflichtgutachten genau ist, erklären wir im Glossar.
Kfz-Gutachten Bremen: für jeden Stadtteil und jede Verkehrsachse
Als KFZ-Gutachter in Bremen sind wir in allen Stadtteilen vor Ort – von Huchting, Neustadt und Obervieland im Süden über Findorff, Walle und die Östliche Vorstadt bis nach Vegesack, Burglesum und Blumenthal im Bremer Norden. Auch in Osterholz, Hemelingen, Schwachhausen und Horn-Lehe sind wir regelmäßig im Einsatz.
Unfallschwerpunkte sind in Bremen typischerweise die großen Verkehrsachsen: das Bremer Kreuz als Knoten zwischen A1 (Hamburg) und A27 (Hannover / Bremen-Nord) im Osten, die A281 als innerstädtische Eckverbindung samt Wesertunnel sowie stark befahrene Bundesstraßen wie die B6, B75 und die Neuenlander Straße. Ob Auffahrunfall im Berufsverkehr, Spurwechsel-Kollision am Autobahnkreuz oder Parkrempler in der Innenstadt – wir nehmen den Schaden gerichtsfest auf und erstellen Ihr Kfz-Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
KFZ-Sachverständiger Bremen – unabhängig und persönlich zertifiziert
Wenn Sie in Bremen einen KFZ-Sachverständigen suchen, kommt es auf zwei Dinge an: Unabhängigkeit und nachweisbare Qualifikation. Inhaber Hassan Souleiman ist persönlich BVSK-Mitglied und nach DIN EN ISO/IEC 17024 über das IfS personenzertifiziert – diese Qualifikationen sind an ihn gebunden, nicht an das Büro. Wir arbeiten ausschließlich auf der Seite des Geschädigten, nie für Versicherer oder Werkstätten.
Damit erhalten Sie ein Kfz-Gutachten aus Bremen, das vor Versicherungen, Anwälten und Gerichten Bestand hat. Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht auf einen Sachverständigen der Gegenseite verweisen – die Wahl Ihres KFZ-Sachverständigen liegt allein bei Ihnen. Einen Termin vereinbaren Sie direkt über unsere Anfrage oder telefonisch.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Haftpflichtgutachten und einem Kaskogutachten in Bremen?
Ein Haftpflichtgutachten erstellen Sie als Geschädigter selbst und unabhängig, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat – die Kosten trägt dann in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ein Kaskogutachten wird hingegen von Ihrer eigenen Kaskoversicherung beauftragt, etwa bei selbst verschuldeten Schäden, Wild- oder Hagelschäden. Wir beraten Sie kostenlos, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist.
Übernimmt SV Souleiman Gutachten in allen Bremer Stadtteilen?
Ja. Von unserem Hauptsitz in Bremen-Huchting aus sind wir in allen Stadtteilen für Sie da – unter anderem Neustadt, Findorff, Walle, Schwachhausen, Horn-Lehe, Hemelingen, Osterholz sowie im Bremer Norden in Vegesack, Burglesum und Blumenthal. Auf Wunsch kommen wir zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Werkstatt.
Hilft ein Kfz-Gutachten auch bei einem Unfall auf der Autobahn rund um Bremen?
Gerade bei Unfällen auf den Hauptachsen wie dem Bremer Kreuz (A1/A27), der A281 oder den Bundesstraßen B6 und B75 ist ein unabhängiges Gutachten wichtig, weil hier oft höhere Geschwindigkeiten und strittige Schuldfragen zusammenkommen. Wir dokumentieren den Schaden gerichtsfest und sichern bei unklarem Hergang über eine technische Unfallrekonstruktion zusätzlich Ihre Position ab.
Bin ich als KFZ-Sachverständiger an die Empfehlung der gegnerischen Versicherung gebunden?
Nein. Als unverschuldet Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, Ihren KFZ-Sachverständigen in Bremen frei zu wählen. Eine Empfehlung oder ein "Partnergutachter" der gegnerischen Versicherung ist für Sie nicht bindend. Da diese Gutachter im Auftrag des Versicherers arbeiten, raten wir zu einem unabhängigen Sachverständigen, der allein Ihre Interessen vertritt.