Mercedes C-Klasse mit erheblichem Unfallschaden an der Totalschaden-Grenze - Gutachten SV Souleiman

Mercedes C-Klasse - 13.950 € Schaden an der Totalschaden-Grenze

Mercedes C-Klasse 13.950 €
Fahrzeug Mercedes C-Klasse
Schadenssumme 13.950 €
Standort Bremen
Leistungen
UnfallgutachtenTotalschadenbewertungWertminderungFahrzeugbewertungRegulierungsbegleitung

Eine Mercedes C-Klasse wurde bei einem Unfall in Bremen so schwer beschädigt, dass sich die Frage nach einem wirtschaftlichen Totalschaden stellte. Unser Gutachten bewies, dass eine Reparatur noch wirtschaftlich sinnvoll war - und sicherte dem Geschädigten einen deutlich höheren Erstattungsbetrag als die Versicherung angeboten hatte.

Bei einem Verkehrsunfall auf der Bremer Schwachhauser Heerstraße wurde eine Mercedes C-Klasse (Baujahr 2020, Laufleistung ca. 67.000 km) durch einen Zusammenstoß mit einem abbiegenden Fahrzeug erheblich beschädigt. Die gegnerische Versicherung beauftragte ihren eigenen Gutachter, der einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellte und dem Geschädigten lediglich den Restwert abzüglich Wiederbeschaffungswert anbieten wollte.

Zweitmeinung durch SV Souleiman: Der Geschädigte wandte sich an das Sachverständigenbüro Souleiman, um eine professionelle Zweitmeinung einzuholen. Unser Sachverständiger stellte bei der detaillierten Begutachtung fest, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert um 4.500 € zu niedrig und den Restwert um 2.000 € zu hoch angesetzt hatte.

Die tatsächlichen Schäden im Überblick:

  • Vorderer Kotflügel links stark deformiert, Radlauf eingerissen
  • A-Säule leicht gestaucht - Richtarbeit möglich
  • Fahrertür verzogen, Schließmechanismus beschädigt
  • Vorderachse links: Querlenker und Spurstange verbogen
  • Scheinwerfer links zerstört (LED-Multibeam - hoher Teilewert)
  • Motorhaube und Frontschürze beschädigt

Unser Gutachten ermittelte Reparaturkosten von 13.950 € netto bei einem korrekten Wiederbeschaffungswert von 29.800 € (Versicherungsgutachten: 25.300 €). Die sogenannte 130-%-Grenze (38.740 €) wurde nicht erreicht, sodass eine Reparatur im Rahmen des Integritätsinteresses wirtschaftlich darstellbar war. Wir wiesen nach, dass dem Geschädigten die vollen Reparaturkosten zustehen - und nicht nur die Totalschaden-Abrechnung der Versicherung.

Das Ergebnis: Statt der von der Versicherung angebotenen Totalschaden-Abrechnung über rund 8.500 € (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) erhielt der Geschädigte die vollen Reparaturkosten von 13.950 € plus Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Differenz von über 5.000 € zeigt eindrücklich, wie wichtig ein professionelles Gutachten vom Sachverständigenbüro Souleiman in solchen Grenzfällen ist. Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 70 70 200.

Leistungen bei diesem Gutachten

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