Audi A6 mit schwerem Seitenschaden - KFZ-Gutachten SV Souleiman Hannover

KFZ-Gutachten Audi A6 - 17.500 € Seitenschaden

Audi A6 17.500 €
Fahrzeug Audi A6
Schadenssumme 17.500 €
Standort Hannover
Leistungen
UnfallgutachtenWertminderungNutzungsausfallFahrzeugbewertung

Ein Audi A6 Avant wurde in Hannover bei einem Kreuzungsunfall seitlich getroffen und erlitt einen schweren Seitenschaden von 17.500 €. Auf Grundlage unseres Gutachtens setzte der Fahrzeughalter seine Ansprüche inklusive der erheblichen Wertminderung durch.

An einer Hauptverkehrskreuzung in Hannover missachtete ein Fahrzeugführer die Vorfahrt und kollidierte mit der Fahrerseite eines Audi A6 Avant (Baujahr 2023, Laufleistung ca. 22.000 km). Der Aufprall traf das Fahrzeug im Bereich der B-Säule und verursachte massive strukturelle Schäden an der gesamten linken Fahrzeugseite.

Umfang der Begutachtung: Das Sachverständigenbüro Souleiman wurde unmittelbar nach dem Unfall kontaktiert. Unser Gutachter führte die Schadensaufnahme in der Werkstatt des Geschädigten durch und setzte modernste digitale Messtechnik ein, um auch verdeckte Strukturschäden zuverlässig zu erfassen.

Die detaillierte Schadensanalyse umfasste:

  • Fahrertür komplett zerstört, Scharniere ausgerissen
  • B-Säule deformiert - aufwändige Karosserierichtarbeit erforderlich
  • Hintere linke Tür stark eingedrückt, Fensterrahmen verzogen
  • Seitenschweller links auf ganzer Länge gestaucht
  • Seitenairbag und Kopfairbag ausgelöst - vollständiger Airbag-Austausch nötig
  • Felge und Reifen links vorne beschädigt, Achsvermessung erforderlich
  • Mehrere Steuergeräte durch Airbag-Auslösung im Fehlerspeicher

Die Gesamtreparaturkosten wurden mit 17.500 € netto kalkuliert. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 52.000 € war die Reparatur wirtschaftlich darstellbar. Aufgrund des jungen Fahrzeugalters und der erheblichen Strukturschäden setzten wir eine merkantile Wertminderung von 3.200 € an - ein Betrag, den die Versicherung zunächst auf 1.500 € kürzen wollte.

Mit unserem fundierten Gutachten und der technischen Begründung der Wertminderung konnte der Geschädigte über seinen Anwalt die volle Summe durchsetzen. Die gegnerische Versicherung regulierte schließlich Reparaturkosten, Wertminderung (3.200 €), Nutzungsausfall (18 Tage) und sämtliche Gutachterkosten ohne weitere Einwände. Dieser Fall zeigt, wie ein fundiertes, technisch begründetes Gutachten die Durchsetzung berechtigter Ansprüche unterstützen kann.

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