Vorbereitung
Die Vorbereitung auf eine Fahrzeugbesichtigung beginnt bereits mit Ihrer Kontaktaufnahme. Wenn Sie das Sachverständigenbüro Souleiman unter 0800 70 70 200 oder über unser Kontaktformular erreichen, besprechen wir zunächst die Rahmenbedingungen: Wo befindet sich das Fahrzeug, ist es noch fahrbereit und welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?
Idealerweise halten Sie den Fahrzeugschein, den Unfallbericht und - falls vorhanden - Fotos vom Unfallort bereit. Je mehr Informationen der Sachverständige vorab erhält, desto gezielter kann die Begutachtung erfolgen. Das spart Zeit und stellt sicher, dass keine relevanten Details übersehen werden.
Der Besichtigungstermin wird in der Regel sehr kurzfristig vereinbart - häufig noch am selben oder nächsten Tag. Unser Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Standort des Fahrzeugs. Für Sie entsteht dabei kein Aufwand - wir kommen zu Ihnen.
Äußere Begutachtung
Im ersten Schritt der eigentlichen Besichtigung nimmt der Sachverständige eine umfassende äußere Begutachtung des Fahrzeugs vor. Dabei werden alle sichtbaren Schäden systematisch erfasst: Dellen, Kratzer, Lackverletzungen, Verformungen an Karosserieteilen und Beschädigungen an Anbauteilen wie Scheinwerfern, Stoßfängern oder Spiegeln.
Jeder festgestellte Schaden wird fotografisch dokumentiert - sowohl in der Übersicht als auch im Detail. Die Fotodokumentation ist ein zentraler Bestandteil des späteren Gutachtens und dient als Beweismittel gegenüber der Versicherung. Dabei achtet der Sachverständige auch auf ältere, vorbestehende Schäden, um diese klar von den unfallbedingten Beschädigungen abzugrenzen.
Darüber hinaus werden Spaltmaße und Übergänge zwischen Karosserieteilen geprüft. Ungleichmäßige Spaltmaße können auf versteckte strukturelle Schäden hinweisen, die bei oberflächlicher Betrachtung nicht auffallen würden. Genau hier zeigt sich die Erfahrung eines qualifizierten Sachverständigen.
Technische Prüfung
Nach der äußeren Begutachtung folgt die technische Prüfung. Hier geht der Sachverständige über die sichtbaren Schäden hinaus und untersucht die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs. Dazu gehören die Überprüfung der Lenkung, der Bremsen, der Beleuchtung und der Achsgeometrie, sofern unfallbedingte Beeinträchtigungen vermutet werden.
Mit speziellen Messgeräten kann der Sachverständige Verformungen an der Karosseriestruktur feststellen, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Diese verdeckten Schäden sind besonders relevant, da sie die Sicherheit des Fahrzeugs gefährden und die Reparaturkosten erheblich beeinflussen können. Ein Unfallgutachten ohne gründliche technische Prüfung wäre daher unvollständig.
Je nach Schadenbild können auch elektronische Steuergeräte ausgelesen werden. Moderne Fahrzeuge speichern Fehlercodes, die Aufschluss über beschädigte Sensoren oder Sicherheitssysteme geben. All diese Befunde fließen in die Gesamtbewertung des Schadens ein.
Dokumentation & Gutachten
Alle Ergebnisse der Besichtigung werden in einem umfassenden schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Dieses Dokument enthält die fotografische Dokumentation, die technischen Befunde, eine detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten sowie die Berechnung der merkantilen Wertminderung und des Wiederbeschaffungswerts.
Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertiggestellt und Ihnen digital und auf Wunsch auch in Papierform zugestellt. Es dient als verlässliche Grundlage für Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung - und kann bei Bedarf auch vor Gericht vorgelegt werden.
Bei Fragen zum Gutachten oder zur Schadensregulierung stehen wir Ihnen auch nach der Erstellung jederzeit zur Verfügung. Das Sachverständigenbüro Souleiman begleitet Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess - von der ersten Begutachtung bis zur abgeschlossenen Regulierung. Kontaktieren Sie uns unter 0800 70 70 200.
Frage zu Ihrem Schadenfall?
Nicht sicher, ob sich ein Gutachten lohnt? Schildern Sie Ihren Fall kurz am Telefon - Sie bekommen in wenigen Minuten eine unabhängige Einschätzung, was jetzt zu tun ist. Erreichbar Mo-Fr 07-22 Uhr, Sa/So 08-20 Uhr.
Vor Ort oder in der Werkstatt - wo wird besichtigt?
Eine häufige Frage ist, wo die Besichtigung stattfindet. Beides ist möglich, und der passende Ort hängt vom Zustand des Fahrzeugs ab:
- Besichtigung vor Ort (zu Hause, am Arbeitsplatz, am Standort des Fahrzeugs): sinnvoll, wenn das Auto noch fahrbereit oder zumindest abgestellt zugänglich ist. Der Sachverständige kommt zu Ihnen - das ist der unkomplizierteste Weg.
- Besichtigung in der Werkstatt: oft praktisch, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall ohnehin schon abgeschleppt wurde oder wenn verdeckte Schäden vermutet werden, die ein teilweises Zerlegen erfordern. Auf der Hebebühne lassen sich Unterboden, Achsen und Auspuffanlage besser beurteilen.
- Nicht fahrbereites Fahrzeug: Steht das Auto auf einem Abschlepphof oder Verwertungsgelände, besichtigt der Sachverständige es auch dort - Sie müssen sich nicht um den Transport kümmern.
Wichtig: Lassen Sie ein Unfallfahrzeug nicht reparieren oder verschrotten, bevor die Besichtigung erfolgt ist. Sonst lassen sich Schäden nicht mehr beweissicher dokumentieren. Im Zweifel rufen Sie vorab an: 0800 70 70 200 (kostenlos) oder 0421 / 438 140 55.
Was Sie zur Besichtigung bereithalten sollten
Damit die Begutachtung zügig und vollständig abläuft, ist es hilfreich, einige Unterlagen und Informationen bereitzulegen. Nichts davon ist zwingend - der Sachverständige kann auch ohne alles arbeiten - aber je mehr vorliegt, desto schneller geht es:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Identifikation von Fahrzeug, Erstzulassung und Ausstattung
- Unfalldaten: Datum, Ort und Hergang des Unfalls sowie das Aktenzeichen oder die Schadennummer der gegnerischen Versicherung, falls bereits bekannt
- Kennzeichen des Unfallgegners bzw. dessen Versicherung, sofern vorhanden
- eigene Fotos vom Unfallort und vom Schaden, falls Sie welche gemacht haben
- Hinweise auf Vorschäden oder frühere Reparaturen am Fahrzeug - diese offen zu nennen, erleichtert die saubere Abgrenzung des aktuellen Schadens
- bei Wunsch nach Reparatur in einer bestimmten Werkstatt: deren Stundenverrechnungssätze, falls bekannt
Wenn Sie sich bei den Kosten unsicher sind: Bei unverschuldeten Unfällen über der Bagatellgrenze trägt die Begutachtung in der Regel die gegnerische Versicherung. Details dazu finden Sie unter Gutachterkosten.
Wie lange dauert die Besichtigung - und das Gutachten?
Die Besichtigung selbst dauert in den meisten Fällen rund 30 bis 60 Minuten. Bei kleineren, klar abgrenzbaren Schäden geht es schneller; bei umfangreichen Schäden, vermuteten Strukturschäden oder erforderlicher Demontage einzelner Teile kann es etwas länger dauern.
Der zeitliche Ablauf gliedert sich grob so:
- Terminvereinbarung: häufig noch am selben oder nächsten Tag
- Vor-Ort-Besichtigung: ca. 30-60 Minuten mit Fotodokumentation und technischer Prüfung
- Auswertung & Kalkulation: Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert werden im Büro berechnet
- Fertiges Gutachten: in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, digital und auf Wunsch in Papierform
Für Sie als Geschädigten bleibt der Aufwand also gering: ein kurzer Termin, danach übernehmen wir die Auswertung. Geht es nach einem Unfall um eine schnelle Schadensregulierung, lohnt sich der frühe Anruf - mehr dazu im Bereich Unfallgutachten.
Wer die Fahrzeugbesichtigung durchführt - Qualifikation zählt
Wie aussagekräftig ein Gutachten am Ende ist, hängt maßgeblich von der Fachkunde der Person ab, die das Fahrzeug besichtigt. Inhaber Hassan Souleiman ist persönlich nach DIN EN ISO/IEC 17024 über das IfS personenzertifiziert und Mitglied im BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen). Diese Personenzertifizierung wird in einer unabhängigen Prüfung erworben und regelmäßig überwacht.
Als freies Sachverständigenbüro sind wir nicht an Versicherer-Aufträge gebunden und begutachten ausschließlich in Ihrem Interesse. Die Fahrzeugbesichtigung mündet so in ein nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten, das im Streitfall als Beweismittel geeignet ist. Welche Qualifikationen dahinterstehen, lesen Sie unter Zertifizierungen; die Kostenfrage klären wir im Ratgeber Gutachterkosten.
Häufige Fragen
Wie läuft ein KFZ-Gutachten ab?
Ein KFZ-Gutachten gliedert sich in vier Phasen: Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung, die Fahrzeugbesichtigung mit Fotodokumentation und technischer Prüfung, die Auswertung samt Kalkulation von Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert sowie die Erstellung des schriftlichen Gutachtens. Die Besichtigung dauert meist 30 bis 60 Minuten, das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor.
Wie lange dauert eine Fahrzeugbesichtigung?
Eine typische Fahrzeugbesichtigung dauert zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Umfang der Schäden. Bei umfangreicheren Schäden kann die Begutachtung auch etwas länger dauern. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Muss ich mein Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?
Nein. Unser Sachverständiger kommt direkt zu Ihnen - egal ob das Fahrzeug zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort steht. Sie müssen sich um nichts kümmern. Rufen Sie einfach an unter 0800 70 70 200 und wir vereinbaren einen zeitnahen Termin.
Findet die Fahrzeugbesichtigung bei mir oder in der Werkstatt statt?
Beides ist möglich. Ist das Fahrzeug fahrbereit oder zugänglich abgestellt, kommt der Sachverständige direkt zu Ihnen - nach Hause, an den Arbeitsplatz oder zum Standort des Fahrzeugs. Bei vermuteten verdeckten Schäden oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen kann die Besichtigung in einer Werkstatt oder auf dem Abschlepphof sinnvoller sein, weil dort unter anderem die Hebebühne genutzt werden kann.
Was muss ich zur Fahrzeugbesichtigung bereithalten?
Hilfreich sind der Fahrzeugschein, die Unfalldaten (Datum, Ort, Hergang), die Schadennummer der gegnerischen Versicherung sowie eigene Fotos vom Unfall, falls vorhanden. Auch Hinweise auf Vorschäden sind wertvoll, damit sich der aktuelle Schaden sauber abgrenzen lässt. Zwingend ist nichts davon - der Sachverständige kann auch ohne diese Unterlagen begutachten, mit ihnen geht es nur schneller.
Darf ich das Auto vor der Besichtigung reparieren lassen?
Nein, das sollten Sie vermeiden. Wird das Fahrzeug repariert oder verschrottet, bevor die Besichtigung stattgefunden hat, lassen sich die Schäden nicht mehr beweissicher dokumentieren - das kann Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung gefährden. Lassen Sie zuerst das Gutachten erstellen und veranlassen Sie die Reparatur erst danach.
Was prüft der Sachverständige neben den sichtbaren Schäden?
Über die sichtbaren Dellen, Kratzer und Verformungen hinaus prüft der Sachverständige Spaltmaße und Übergänge als Hinweis auf verdeckte Strukturschäden, die technische Funktion (etwa Lenkung, Bremsen, Achsgeometrie bei Verdacht) sowie - je nach Schadenbild - elektronische Fehlercodes der Steuergeräte. So werden auch nicht sofort erkennbare Schäden erfasst.